In der Bundesregierung gab es in letzter Zeit sehr viele Debatten zum Thema Klimaschutz; diese waren allerdings eher Sidesteps und nicht bezogen auf wirklich griffige und massive Vorhaben. Die Bundesregierung debattiert darüber, ob es einen Klimaschutzbeauftragten braucht oder nicht, und die Bundesregierung streitet über einen österreichischen Standpunkt zur Kerosinbesteuerung. Das alles sind in meinen Augen nicht besonders wichtige Themen. Zumindest sollte man sich bei der Kerosinbesteuerung schon längst einig sein und nicht mehr darüber streiten.
Die Bundesregierung erhöht jetzt die Mineralölsteuer auf ein EU-Mindestmaß; das heißt, das müssten wir ohnehin machen. Von einer Zweckbindung diesbezüglich habe ich noch nichts gehört. Sehr sinnvoll wäre es, die Einnahmen aus einer CO2-Besteuerung auch in den Klimaschutz zu investieren.
Die Bundesregierung bekennt sich zu einem EU-Klima- und Energie-Strategiepapier, in dem sehr viele andere, bedenkliche Dinge drinstehen, aber unter anderem auch – und das ist positiv – eine Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien. Der logische nächste Schritt wäre, dass wir jetzt ein Ökostromgesetz machen, mit dem zusätzliche Ökostromkraftwerke gefördert werden und es wirklich massiv in Richtung Ausbau geht. Logisch wäre auch, dass wir endlich einen Forschungsförderungsfonds starten, ihn wirklich in die Wege leiten und ihm auch genügend Mittel zur Verfügung stellen, dass tatsächlich geforscht werden und massiv etwas weitergehen kann. Von diesen großen Schritten habe ich bis jetzt noch nichts gemerkt.
Diese Änderung des Ökostromgesetzes, die wir hier vorliegen haben, ist eine Kleinigkeit. Ursprünglich wollte der Herr Minister ja, dass die Energie-Control künftig die Verordnung für den Verrechnungspreis beschließen und erlassen kann; das hat mich schon damals bei der Novelle gewundert, dass eine Energie-Control plötzlich Verordnungen erlassen kann. Offensichtlich hat jetzt der Verfassungsgerichtshof auch festgestellt, dass es so nicht geht, und das ändern wir jetzt. Das ist gut und schön, aber es ist, wie gesagt, einfach nicht genug, um wirklich massiv im Bereich der Öko-Energien weiterzukommen.
Meiner Meinung nach besonders peinlich in dieser Änderung ist der Absatz, in dem steht: „Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit hat für die dem Kalenderjahr 2006 folgenden Jahre jährlich im Vorhinein durch Verordnung gesonderte Verrechnungspreise für Kleinwasserkraft sowie für sonstigen Ökostrom festzulegen. Unterjährige Anpassungen sind zulässig.“ – Dann ist gleich unten angeführt, wie hoch die Verrechnungspreise künftig sein werden. Was ich interessant finde, ist, dass wir jetzt ein Gesetz erlassen, in dem drinsteht, dass wir für die Folgejahre – das heißt, ab 1. Jänner 2007 – einen Verrechnungspreis festlegen. 2007 hat meines Wissens schon begonnen, wir haben jetzt März, das wäre also schon längst fällig gewesen.
Bei mir in der Gemeinde hatten wir es voriges Jahr gewagt, eine Ausschreibung zum Thema Strom zu machen: Wir haben unseren Strombedarf ausgeschrieben und haben uns dann bei den einzelnen Energieunternehmen danach erkundigt, wie hoch denn der Ökostromzuschlag zu berechnen und zu berücksichtigen sei. Daraufhin wurde uns unisono geantwortet: Das wissen wir noch nicht. – Das heißt, es war eigentlich gar nicht möglich, eine wirklich neutrale und sinnvolle Vergabe anzustreben, weil die Energieversorgungsunternehmen noch nicht einmal gewusst haben, wie hoch der Zuschlag letztendlich sein wird. Ich denke, das ist alles etwas zu spät angegangen worden, alles hinkt hintennach, und es ist ganz sicher kein schneller Schritt in eine richtige Richtung.
Insgesamt bleibt es dabei: Die Ökostrom-Novelle 2007 reicht uns nicht aus. Die Ökostrom-Novelle 2007 reicht nicht für die Ökostromerzeuger; diese haben nach wie vor Probleme mit der Investitionssicherheit und investieren deshalb lieber im Ausland. Die Ökostrom-Novelle 2007 reicht nicht für die Erreichung der neuen EU-Vorgaben hin-
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