ehemalige Ministerin
Gehrer hat das in ihrer, nennen wir es so, unvergleichlichen Kreativität
damals so argumentiert, dass es ohnehin für Studierende aus
EU-Ländern ein Wahlrecht gebe. Was das mit den Studierenden aus
Nicht-EU-Ländern zu tun hat, wollte sie mir nicht beantworten.
Ich hoffe, dass
mir der jetzige Minister vielleicht eine Antwort geben kann, warum das auch
diesmal nicht geändert wird und warum auch in Zukunft Studierende aus
Nicht-EU-Ländern nicht passiv wahlberechtigt sind. Denn diese Studierenden
haben wirklich mit sehr vielen Problemen zu kämpfen, die vielleicht andere
Studierende nicht haben. Umso wichtiger wäre es auch, dass sie selbst
kandidieren können und dass sie selbst ihre Probleme artikulieren und auch
vertreten können. Ich hoffe wirklich, dass es irgendeine
Erklärung dafür gibt, warum das wieder nicht passiert ist.
Jetzt noch zu
einem Detailbereich, der aber für die Arbeit der Studierendenvertreterinnen
und -vertreter doch wichtig ist: Bisher war es so, dass sich durch diese
Tätigkeit, wenn man sie gemacht hat, die Anzahl der freien
Wahlfachstunden, die man eigentlich in fast jedem Studium absolvieren muss, um
ein gewisses Ausmaß reduziert hat. In Zukunft wird aber nicht mehr in
Stunden gerechnet, sondern in ECTS-Punkten nach Bologna. Das HSG in der
Fassung, wie wir es heute behandeln, spricht aber nicht von ECTS-Punkten,
sondern weiterhin von Stunden. Es besteht also die Gefahr, dass die
Studierenden für diese Tätigkeiten, die sie ehrenamtlich
durchführen, nicht mehr die Stunden reduzieren können. Das
erhöht sicher nicht die Motivation, als Studierendenvertreterin oder
-vertreter zu arbeiten!
Ich weiß
aus eigener Erfahrung sehr gut, was für einen Zeit- und Energieaufwand es
darstellt, sich da zu engagieren. Es ist nicht die finanzielle
Entschädigung, die die Menschen dazu bringt, dass sie das tun, und es
wird auch nicht diese Reduzierung von Wahlfachstunden sein, die Menschen dazu
bringt, diese ganze Arbeit auf sich zu nehmen. Das sind eben nur kleine
Entschädigungen, aber sie sind wichtig, und es ist auch ein symbolischer
Ausdruck, dass man das in gewisser Weise doch für wichtig hält und
auch zu würdigen weiß, was hier an Arbeit geleistet wird.
Diese Novelle,
wie sie heute vorliegt, verbessert weder die Situation der Studierendenvertreterinnen
und -vertreter, noch löst sie die bestehenden Probleme im HSG. Wir werden
dem nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)
15.18
Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Florianschütz. – Bitte.
15.18
Bundesrat Peter Florianschütz (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist merkwürdig, wie man mit derselben Unzufriedenheit völlig unterschiedliche Schlussfolgerungen ziehen kann. Die sozialdemokratische Fraktion wird diesem Entwurf schon zustimmen. (Bundesrat Schennach: Ja, ja! Zwangsläufig!) Nicht deshalb, weil es jauchzende Begeisterung auslöst, was da drinsteht, sondern weil es einer nicht kleinen Anzahl von Studierenden das Wahlrecht bei den nächsten Hochschülerschaftswahlen im Mai geben wird. Darum geht es uns! Es ist eine Frage der Demokratie, darum werden wir dem zustimmen – und damit unzufrieden sein, Frau Kollegin!
Das ist keine Frage, meine Damen und Herren, wir sind damit unzufrieden! Aber – das ist ja kein Geheimnis – es steht die Eingliederung der Pädagogischen Hochschulen in den Bereich des Hochschülerschaftsgesetzes an. Dann wird man in aller Ruhe über all das, was Sie gesagt haben und was auch uns ein Herzensanliegen ist, reden. (Zwi-
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