BundesratStenographisches Protokoll743. Sitzung / Seite 103

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

ehemalige Ministerin Gehrer hat das in ihrer, nennen wir es so, unvergleichlichen Krea­tivität damals so argumentiert, dass es ohnehin für Studierende aus EU-Ländern ein Wahlrecht gebe. Was das mit den Studierenden aus Nicht-EU-Ländern zu tun hat, wollte sie mir nicht beantworten.

Ich hoffe, dass mir der jetzige Minister vielleicht eine Antwort geben kann, warum das auch diesmal nicht geändert wird und warum auch in Zukunft Studierende aus Nicht-EU-Ländern nicht passiv wahlberechtigt sind. Denn diese Studierenden haben wirklich mit sehr vielen Problemen zu kämpfen, die vielleicht andere Studierende nicht haben. Umso wichtiger wäre es auch, dass sie selbst kandidieren können und dass sie selbst ihre Probleme artikulieren und auch vertreten können. Ich hoffe wirklich, dass es ir­gendeine Erklärung dafür gibt, warum das wieder nicht passiert ist.

Jetzt noch zu einem Detailbereich, der aber für die Arbeit der Studierendenvertreterin­nen und -vertreter doch wichtig ist: Bisher war es so, dass sich durch diese Tätigkeit, wenn man sie gemacht hat, die Anzahl der freien Wahlfachstunden, die man eigentlich in fast jedem Studium absolvieren muss, um ein gewisses Ausmaß reduziert hat. In Zukunft wird aber nicht mehr in Stunden gerechnet, sondern in ECTS-Punkten nach Bologna. Das HSG in der Fassung, wie wir es heute behandeln, spricht aber nicht von ECTS-Punkten, sondern weiterhin von Stunden. Es besteht also die Gefahr, dass die Studierenden für diese Tätigkeiten, die sie ehrenamtlich durchführen, nicht mehr die Stunden reduzieren können. Das erhöht sicher nicht die Motivation, als Studierenden­vertreterin oder -vertreter zu arbeiten!

Ich weiß aus eigener Erfahrung sehr gut, was für einen Zeit- und Energieaufwand es darstellt, sich da zu engagieren. Es ist nicht die finanzielle Entschädigung, die die Men­schen dazu bringt, dass sie das tun, und es wird auch nicht diese Reduzierung von Wahlfachstunden sein, die Menschen dazu bringt, diese ganze Arbeit auf sich zu neh­men. Das sind eben nur kleine Entschädigungen, aber sie sind wichtig, und es ist auch ein symbolischer Ausdruck, dass man das in gewisser Weise doch für wichtig hält und auch zu würdigen weiß, was hier an Arbeit geleistet wird.

Diese Novelle, wie sie heute vorliegt, verbessert weder die Situation der Studierenden­vertreterinnen und -vertreter, noch löst sie die bestehenden Probleme im HSG. Wir werden dem nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

15.18


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Florianschütz. – Bitte.

 


15.18.24

Bundesrat Peter Florianschütz (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist merkwürdig, wie man mit dersel­ben Unzufriedenheit völlig unterschiedliche Schlussfolgerungen ziehen kann. Die sozi­aldemokratische Fraktion wird diesem Entwurf schon zustimmen. (Bundesrat Schenn­ach: Ja, ja! Zwangsläufig!) Nicht deshalb, weil es jauchzende Begeisterung auslöst, was da drinsteht, sondern weil es einer nicht kleinen Anzahl von Studierenden das Wahlrecht bei den nächsten Hochschülerschaftswahlen im Mai geben wird. Darum geht es uns! Es ist eine Frage der Demokratie, darum werden wir dem zustimmen – und damit unzufrieden sein, Frau Kollegin!

Das ist keine Frage, meine Damen und Herren, wir sind damit unzufrieden! Aber – das ist ja kein Geheimnis – es steht die Eingliederung der Pädagogischen Hochschulen in den Bereich des Hochschülerschaftsgesetzes an. Dann wird man in aller Ruhe über all das, was Sie gesagt haben und was auch uns ein Herzensanliegen ist, reden. (Zwi-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite