BundesratStenographisches Protokoll744. Sitzung / Seite 59

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Ich habe im Ausschuss auf meine Frage hin die Auskunft erhalten, dass eine Verord­nung der EU jetzt in Vorbereitung sei, die biometrische Daten betrifft. Und das Abkommen enthält einen Passus, der sich auf eine Verordnung bezieht, die noch nicht in Kraft ist, die noch nicht vorliegt. Das heißt, es besteht für uns hier doch eine große Unklarheit, worüber wir hier eigentlich abstimmen sollen.

Wir beschließen – oder besser gesagt, Sie beschließen, weil wir hier nicht zustimmen werden – eine Verfassungsbestimmung, die vorauseilend all das ermöglicht, was irgendwann einmal die EU zu diesem Punkt beschließen wird. Gerade in Hinsicht auf biometrische Daten ist das für mich ein wenig unvorsichtig. Hier muss man, wie gesagt, sehr genau hinsehen.

In ähnlichen Abkommen, die bisher beschlossen wurden, war genau ein solcher Passus eben nicht enthalten. Da war nicht von biometrischen Daten die Rede. Insofern ist das hier ein Sonderfall, über den wir heute reden.

Und es gibt noch einen zweiten Punkt des Abkommens, der für uns auch proble­matisch ist, und zwar geht es um den Artikel 4, in dem ausdrücklich festgehalten ist, dass die eine Vertragspartei keine Haftung für Tätigkeiten der anderen Vertragspartei übernimmt, wenn dadurch eventuelle Schäden entstehen.

Wenn jetzt also durch die Handlung eines Beamten oder einer Beamtin der einen Seite für eine Person, die um ein Visum ansucht, ein Schaden entsteht, dann ist laut diesem Abkommen völlig ungeklärt, wer denn für diesen Schaden haftet. Es ist jedenfalls nicht die vertretene Vertragspartei.

Das sind zwei große Unklarheiten, denen wir so nicht zustimmen können. Wir werden deshalb diesem Abkommen nicht unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei den Grünen.)

12.12


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Kühnel. – Bitte.

 


12.12.47

Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seitens der Kollegin Konrad ist es erwähnt worden, dass das Ganze doch an sich eine gute Sache ist, aber weil die biometrischen Daten erhoben werden, könne man dem nicht zustimmen, und die Haftungsfrage sei auch nicht geklärt. (Bundesrätin Konrad: Nein! Genauer zuhören!)

Bitte, hier ist schon zu sagen, dass die EU sich seit längerer Zeit bemüht, auf dem Sektor der sogenannten dritten Säule entsprechende Maßnahmen zu setzen. Und aufgrund dessen geht Österreich eben vorausschauend – nicht mit vorauseilendem Gehorsam, sondern vorausschauend! – vor, indem man in dieses Abkommen bereits die biometrischen Daten aufnimmt.

Ich finde, das ist eine sehr vernünftige Sache. Bei der Begründung, warum man dagegen ist, glaube ich doch eher, dass ein Fall von klassischer Scheinargumentation vorliegt. (Bundesrat Schennach: Au! Au! Au! Welcher Schein...?)

Das Zweite, was ich sagen möchte, ist, dass ich dieses Abkommen beispielgebend finde, dass sich nämlich im Bereich der EU zwei, drei Staaten zusammentun, um gemeinsam im EU-Ausland aufzutreten. Und das ist, wie gesagt, ein echtes Pilotprojekt. Österreich ist da wirklich ein Vorreiter im wahrsten Sinne des Wortes, denn es wird sich in dem Fall auch noch ein drittes Land, nämlich Slowenien,


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