BundesratStenographisches Protokoll744. Sitzung / Seite 95

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Volksanwaltschaft sich auf das rechtsstaatliche Prinzip dieser Republik bezieht! Wenn die obersten Gerichte, vor allen Dingen die außerordentlichen Gerichte – in diesem Fall geht es um den Verfassungsgerichtshof –, hier eine Empfehlung geben, dann ist das, glaube ich, auch für eine Landesverwaltung verbindlich, Kollege Kampl!

Aber ich möchte das heute wirklich ein bisschen nachösterlich-positiv sehen. Du hast ja in deiner Gemeinde, glaube ich, den Sitz des Bischofs, also sollte man an diese Dinge auch einmal christlich herangehen. Ich glaube, auch die katholische Kirche hat sich geöffnet, sie zeigt sich vielfach weltoffen, und ich denke, dieser Weg könnte durchaus auch in Kärnten beschritten werden. Auch du solltest mit einem guten Beispiel vorangehen für die jungen Menschen, die es ganz gerne sehen, wenn man internationalisiert. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Ing. Kampl.)

Du sitzt neben einem renommierten Hotelier, der ja früher auch deiner Wählergruppe angehörte. Ich glaube, wir brauchen die Touristen, wir brauchen die Zusammenarbeit mit den Menschen, auch über die Grenzen hinweg. So sollten wir uns zeigen, und so sollten es, glaube ich, irgendwann einmal diese zweisprachigen Ortstafeln zeigen, entgegen der Problemdarstellung, wie sie der Landeshauptmann immer so gerne macht, um zu polarisieren und um zum Teil die Menschen gegeneinander aufzu­bringen. Ich glaube, man sollte die Menschen eher füreinander bestimmen. – Das zu diesem Thema.

Herr Volksanwalt! Ich kann wirklich nur gratulieren zu dem, was im Bereich der Antidiskriminierung alles unternommen wurde. Mir ist hier ein Fall ganz besonders aufgefallen, und zwar die Bestellung eines öffentlich Bediensteten, der bei einer Aus­schreibung in der Reihung eigentlich an vierter Stelle war; da hat man die bestgereihte weibliche Bedienstete nach hinten expediert. Sie – beziehungsweise Ihre Kollegin oder Ihr Kollege – kommen dort, glaube ich, zu dem Schluss, dass man eigentlich den Gleichbehandlungsbeauftragten oder die Gleichbehandlungsbeauftragte bei der Volksanwaltschaft ansiedeln sollte, um diesem Thema die entsprechende Bedeutung zu geben. Ich kann Ihnen dazu nur gratulieren, und ich hoffe, Sie finden mit dieser legistischen Anregung hier in beiden Häusern Zustimmung.

Als Wirtschaftsvertreter bin ich natürlich immer begeistert, wenn Sie ganz intensiv Themen aus dem Wirtschaftsbereich aufgreifen. Ein Thema, das wir hier schon abge­handelt haben, ist die Berufserweiterung der Zahntechniker. Eine Kollegin christlicher Couleur hat damals gemeint, das ist kein Thema. (Zwischenruf der Bundesrätin Zwazl.) Die Volksanwaltschaft, Kollegin Zwazl, hat das Gott sei Dank wieder zu einem Thema gemacht.

Ich glaube, die Berufserweiterung der Zahntechniker für das Abdrucknehmen ist ein brandheißes Thema. Diese Kolleginnen und Kollegen in der Wirtschaft stehen in einem Wettbewerb, inzwischen sogar mit dem fernen China und so weiter, wo die Zahnärzte mittels E-Mail ihre Zahnprothesen abrufen. Ich glaube daher, Kollegin Zwazl, wir sollten diesen Kollegen – so wie das die Volksanwaltschaft hier auch meint – eine Chance für eine entsprechende berufliche Zukunft geben.

Lassen Sie mich auf ein Thema noch ganz kurz eingehen. Sie haben hier gesagt, dass Sie etwas bestürzt sind, weil 62 Prozent Ihrer legistischen Anregungen noch nicht umgesetzt wurden. Sehen wir es einmal positiv: Das ist doch irgendwo wieder ein zu etwa 40 Prozent volles Glas!

Lassen Sie mich abschließend, sehr geehrter Herr Volksanwalt, auch Ihren beiden Kollegen, die ja entschuldigt sind, aber vor allen Dingen auch denen in der zweiten Reihe, Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ein herzliches Dankeschön für diese umfassende Arbeit aussprechen! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.46

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite