BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 17

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Bundesminister für Inneres Günther Platter: Wir stehen sozusagen am Vorabend der Fußball-Europameisterschaft und sind dabei, alle Vorbereitungen zu treffen, um eine schöne, sportliche Europameisterschaft zu haben. Daher ist es notwendig, dass wir auch entsprechende gesetzliche Initiativen durchführen, die letztlich der Exekutive bestimmte Maßnahmen ermöglichen. Es ist meine Absicht, der Exekutive ähnliche Möglichkeiten zu geben, wie das in Deutschland bei der Weltmeisterschaft der Fall war – die ist im Übrigen hervorragend über die Bühne gegangen – und auch in der Schweiz.

Es ist wichtig, dass wir Gewalttäter daran hindern können, sich in Stadien aufzuhalten, während ein Fußballspiel stattfindet – und deshalb diese Möglichkeit der Belehrung. Die betreffenden Personen, die übrigens den szenekundigen Beamten bekannt sind, bekommen die Information, während eines Fußballspiels in der Inspektion zu bleiben, wo eine Belehrung durchgeführt wird. Dadurch wird verhindert, dass diese gewalt­tätigen Personen in ein Stadion kommen können.

 


Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Bundesminister.

Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Mitterer zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Österreich hat einen sehr, sehr guten Ruf, was die Sicherheit an­langt. Kärnten ist ja mit Austragungsort der EURO 2008 und hat natürlich großes Interesse daran, dass dieser gute Ruf nicht aufs Spiel gesetzt wird. Wir wundern uns deshalb: Warum haben Sie nicht die von Ihnen mehrfach angekündigte Präventivhaft, sondern nur eine höchst unklare Belehrungsmöglichkeit von Hooligans in Begut­achtung geschickt, die weder ein Fernhalten von der Veranstaltung, noch eine An­haltung ermöglicht?

 


Präsident Manfred Gruber: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Inneres Günther Platter: Das stimmt nicht, und ich weise das eindeutig und klar zurück! Wir haben ähnliche Möglichkeiten wie Deutschland.

Man muss bei Einschreitungen immer wieder bestimmte Maßnahmen sehen. Man ver­sucht, zuerst ein gelinderes Mittel zu nehmen, und wenn es durch eine Belehrung möglich ist, dass ein Gewalttäter während eines Fußballspieles in einer Inspektion ist, dann ist damit alles erreicht, dann muss man keine weiteren Maßnahmen setzen. Aber wenn der Betreffende sich dieser Belehrung widersetzt oder nicht zur Inspektion kommt, dann gibt es Einschreitungsmaßnahmen bis hin zur Festnahme. Somit sind alle Maßnahmen getroffen worden.

Der wichtige Punkt, der Schlüssel, ist die Meldeauflage, und die ist gestern im Minis­terrat so beschlossen worden. Ich finde das absolut positiv, dass wir damit, falls das Parlament die Zustimmung erteilt, eine ähnliche Vorgangsweise ermöglichen, wie das in Deutschland und in der Schweiz der Fall ist.

 


Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Bundesminister.

Wir gelangen nun zur 2. Anfrage, 1555/M-BR/2007. Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Dr. Kühnel, um die Verlesung der Anfrage.

 


Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Sehr geehrter Herr Bundesminis­ter! Meine Frage lautet:

 


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