BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 16

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müssen positive Signale haben. Ich bitte daher um Verständnis dafür, dass wir das auch aus taktischen Gründen nicht machen können.

 


Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Bundesminister.

Wird eine Zusatzfrage gewünscht, Frau Kollegin? – Bitte.

 


Bundesrätin Mag. Gertraud Knoll (SPÖ, Wien): Welche Konsequenzen hat eigentlich diese Speicherung für die betreffenden Personen ganz konkret gebracht? Ich denke jetzt zum Beispiel an Stadienzutrittsverbote oder Ausschluss von bestimmten Sport­groß­veranstaltungen et cetera.

 


Präsident Manfred Gruber: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Inneres Günther Platter: Es ist das so zu sehen, dass diese Hooligan-Datei auch eine präventive Maßnahme ist, um zu verhindern, dass bekannte Gewalttäter, wo Wiederholungsgefahr besteht, bei Sportgroßveranstaltungen dabei sein werden. Deshalb wird es analog dazu eine Gesetzesinitiative geben, die im Übrigen gestern im Ministerrat beschlossen wurde, um auch präventive Maßnahmen für die Exekutive in Aussicht stellen zu können. Falls die Beschlussfassung durch die Zustimmung hier im Bundesrat erfolgt, wird die Möglichkeit bestehen, Gewalttäter, die in der Hooligan-Datei eingetragen sind, anzuschreiben, dass sie zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Dienststelle, in der Polizeiinspektion sein sollen, dass sie eine Beleh­rung bekommen, und wenn sich diese Leute der Belehrung widersetzen, wird auch die Möglichkeit einer präventiven Anhaltung bis hin zur Festnahme bestehen.

Es ist das ein Zusammenzuführen einerseits der Hooligan-Datei und andererseits der Maßnahmen für den Bereich der Exekutive, um zu erreichen, dass solche Leute, bei denen die Gefahr besteht, in Stadien gewalttätig zu werden, gar nicht erst in ein Stadion hineinkommen.

 


Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Bundesminister.

Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Wolfinger zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


Bundesrat Franz Wolfinger (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzter Herr Bundesminister, Sie haben meine Frage zum Teil schon beantwortet, ich möchte sie aber trotzdem stellen: Unter welchen Voraussetzungen erfolgt die Eintragung in die Hooligan-Datei?

 


Präsident Manfred Gruber: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Inneres Günther Platter: Da gibt es einige Punkte, die wichtig sind, um eine Person in die Hooligan-Datei übernehmen zu können: wenn der Betrof­fene im Zusammenhang mit einer Sportgroßveranstaltung einen gefährlichen Angriff gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum durchgeführt hat oder wenn ein Betretungs­verbot ausgesprochen worden ist und wenn zu befürchten ist, dass diese Person bei künftigen Sportgroßveranstaltungen gewalttätig sein könnte.

 


Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Bundesminister.

Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Konrad zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Zusatzfrage bezieht sich auf die bereits von Ihnen angesprochenen Belehrungen, zu denen Hooligans vorgeladen werden sollen. Es ist noch nicht festgeschrieben, wie lange diese für diese Belehrungen auf der Polizeistation verbleiben sollen. Wie soll das noch konkretisiert werden?

 


Präsident Manfred Gruber: Bitte, Herr Bundesminister.

 


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