BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 36

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Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

Liste der Anfragebeantwortungen (siehe S. 13)

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Beschluss des Nationalrates, der gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwir­kungsrecht des Bundesrates unterliegt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz über die Leistung eines österreichischen Beitrages zur vierten Wiederauffüllung des Globalen Umweltfazilitäts-Treuhandfonds (GEF 4) (72 und 124/NR der Beilagen)

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Präsident Manfred Gruber: Eingelangt sind die Petitionen 18/PET-BR/2007 betref­fend SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern des GRG Ettenreichgasse, überreicht durch Herrn Bundesrat Peter Florianschütz, und 19/PET-BR/2007 betreffend Ein­richtung eines Polizeiwachzimmers in Linz am Bindermichl, überreicht durch Herrn Bundesrat Wolfgang Schimböck, sowie 20/PET-BR/2007 betreffend Bleiberecht für gut integrierte Asylwerber/-innen, die von der Abschiebung bedroht sind, überreicht durch Herrn Bundesrat Dr. Erich Gumplmaier, die dem Ausschuss für BürgerInnenrechte zur Vorberatung zugewiesen wurden.

Eingelangt und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates beziehungsweise jene Berichte, die jeweils Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind. Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet. Ich habe diese Verhandlungsgegenstände und die Wahl der beiden Vizepräsidenten sowie der Schriftführer und Ordner für das zweite Halbjahr 2007 auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Manfred Gruber: Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 1 und 2, 4 und 5, 7 und 8, 9 und 10, 17 bis 21, 26 und 27, 28 bis 30 sowie 31 und 32 unter einem zu verhandeln.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall. Wir werden daher so vorgehen.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

10.15.301. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Bundesverfas­sungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (94 d.B., 8/A, 212/A und 129 d.B. sowie 7685/BR d.B. und 7696/BR d.B.)

 


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