BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 41

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Menschen in diesem Alter so viel, dass wir ihnen auch das Recht, an der politischen Willensbildung teilzunehmen, problemlos gewähren können, gerechterweise gewähren können.

Wir haben die Konsequenzen aus der Weiterentwicklung der Teilnahmemöglichkeiten an den Wahlen, sei es im Ausland, sei es im Inland, gezogen. Hier gibt es eine lange Tradition der Verfeinerung der Möglichkeiten, von den fliegenden Wahlkommissionen beginnend über die Wahlkarte, über die unbegründet ausgestellte Wahlkarte bis eben zu einer weitestgehenden Einführung der Möglichkeit der Briefwahl. Und ich unter­streiche vollinhaltlich das, was der Herr Bundesminister in der Fragestunde gesagt hat: Zu den Grundelementen der Demokratie gehört Vertrauen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Und natürlich ist klar, dass eine inkorrekte eidesstattliche Erklärung gegebenenfalls Folgen haben kann – das wird auch entsprechend zu betonen sein –, aber dieses Vertrauen, dass Menschen tatsächlich unbeeinflusst und selbst und recht­zeitig ihre Stimme abgeben und das auch mit ihrer Unterschrift bestätigen, ist etwas, was wir an Grundvertrauen dem Bürger und der Bürgerin entgegenbringen können und müssen.

Wir haben in der Gestaltung dieser Möglichkeit ein hohes Maß an Liberalität walten lassen – und das ist gut so. Die Demokratie soll sich nicht zieren. Die Demokratie soll es den Bürgerinnen und Bürgern nicht schwer machen, an ihr teilzunehmen. Und ich sage ganz ehrlich, dass dies sicher nicht das Ende der Entwicklung sein kann und wird. Mit veränderten technischen Möglichkeiten, mit veränderten Verhaltensweisen der Bevölkerung werden wir immer wieder darüber nachdenken müssen, wie wir die Teilnahme am demokratischen Leben, an der Wahl für die Bürgerinnen und Bürger einfacher handhabbar machen können. Das ist ein fortlaufender Prozess, und die Politik, die Gesetzgebung, sollte hier nicht hinterhertraben, sondern durchaus auch mutige Maßnahmen setzen.

Der Kollege Schennach hat auch – und das geht letztlich auf eine Initiative des Bun­desrates zurück, weshalb ich das hier noch einmal erwähne – darauf verwiesen, dass wir mit dieser Novelle auch eine Verfassungsermächtigung für die Bundesländer schaffen, für ihre sozusagen Auslandsbürger eine Wahlrechtsmöglichkeit zu schaffen. Ich betone: eine Möglichkeit, keine Verpflichtung. Es gibt und es hat Diskussionen darüber gegeben, und es erscheint mir sinnvoll, das aufzugreifen. Wir haben es durch einen entsprechenden Beschluss in diesem Haus getan. Ich kann die Meinung des Kollegen Schennach nur teilen, dass hier ein Missverständnis über die Auswirkungen dieser Verfassungsermächtigung in Tirol vorliegen muss. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es ein Problem für ein Bundsland darstellt, eine Regelung nicht in Anspruch zu nehmen, wenn es gute Gründe dafür gibt.

Wir haben heute schon unterschiedliche Gewährungen von Stimmberechtigungen bei Landtagen, weil eben eine Reihe von Bundesländern in Ostösterreich – und zwar ausschließlich in Ostösterreich, wo es ein hohes Maß an Verflechtung von Lebens­bereichen zwischen Wien, Niederösterreich und Burgenland gibt – das Wahlrecht auch den sogenannten Zweitwohnsitzern im Bereich der Landtage und der Gemeinderäte einräumt, weil es verständlicherweise ein Interesse dieser Menschen gibt, auch an diesem Wohnort, der für viele sehr wichtig ist, Mitbestimmung ausüben zu wollen.

Ich bekenne mich dazu, dass ich in meiner niederösterreichischen Zweitwohn­sitzge­meinde mit großer Begeisterung, allerdings mit vorhersehbarem Inhalt der Stimm­abgabe, dieses Recht sowohl bei Gemeinderatswahlen wie bei Landtagswahlen in Anspruch nehme.

Es gibt Kritik, diese wurde artikuliert, auch vom Kollegen Schennach, an der Verlän­gerung der Gesetzgebungsperiode. In guter demokratischer Tradition wird auch der


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