BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 53

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Es wurde heute dieses Thema auch schon behandelt und von einer Kollegin den Lehrern mehr oder weniger pauschal unterstellt (Bundesrätin Mühlwerth: Nicht pau­schal!), dass solche Dinge passieren werden. Es wird sich auch nicht ganz verhindern lassen. Aber man sollte nicht dazu animieren, sondern man sollte Maßnahmen dagegen setzen, und in diesem Sinne ist dieser Antrag im Nationalrat auch eingebracht worden.

Zur Briefwahl möchte ich sagen: Ich denke, dass diese einen Beitrag dazu leisten könnte, die Wahlbeteiligung zu erhöhen. Man sollte unkompliziert, vereinfacht vor­gehen, und das ist so auch vorgesehen: der Abbau von Hürden, damit man diesen Schritt auch setzen kann, wobei die Einhaltung der Grundsätze des geheimen und persönlichen Wahlrechtes natürlich gewahrt werden muss.

Zur Verlängerung der Legislaturperiode des Nationalrates auf fünf Jahre sei gesagt: Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor allem jene von den Grünen, es gibt in den meisten Bundesländern eine fünfjährige Legislaturperiode. Wir haben in Kärnten damit keine Probleme. Wir haben in Kärnten bei Bürgermeister- und Gemeinde­ratswahlen schon jahrzehntelang eine Sechs-Jahres-Periode, und diese hat sich ebenfalls als Vorteil erwiesen. Also warum soll es nicht auch im Nationalrat eine fünfjährige Legislaturperiode geben?

Nun doch eine kritische Anmerkung – trotz des Dankes an die Beamten des Innen­ministeriums –: Es hat doch den Anschein gehabt, dass diese Wahlrechtsreform durchgepeitscht werden sollte. Das beweist der Umstand, dass die Länder und Gemeinden nur eine dreiwöchige Begutachtungsfrist erhalten haben. Das erscheint mir sehr, sehr kurz, zumal – und das ist der Beweis dafür, dass es relativ schnell gehen sollte – bereits nach zehn Tagen den Gemeinden und Ländern ein korrigierter Entwurf zugestellt worden ist, wobei die Begutachtungsfrist von insgesamt drei Wochen nicht verlängert wurde.

Das heißt, die Länder waren da sehr gefordert. Sie haben letztlich kaum noch fest­stellen können, in welchem Maße die Mehrkosten dieser Wahlrechtsreform von den Ländern und Gemeinden zu tragen sein werden. Und es wird so sein, dass gerade die Kommunen und Länder da zur Kasse gebeten werden.

Darüber hinaus glaube ich, dass es eine vertane Chance war, dass man nicht gleich­falls eine umfassendere Verfassungsreform durchgeführt hat. Wofür saßen wir denn monatelang im Österreich-Konvent zusammen, wofür brachten wir Anregungen ein, wenn das alles jetzt keinerlei Berücksichtigung in diesem Gesetz gefunden hat?

So wurde von unserer Fraktion im Nationalrat der Vorschlag eingebracht, dass es als Gegengewicht zur Verlängerung der Gesetzgebungsperiode auch eine Verbesserung der demokratiepolitischen Mitbestimmungsrechte geben sollte. Auf diese von uns erhobenen Forderungen wurde leider Gottes keinerlei Rücksicht genommen.

Da die drei Punkte in der vorliegenden Form unseren Intentionen entsprechen, werden wir selbstverständlich gegen dieses Gesetz keinen Einspruch erheben. (Beifall des Bun­desrates Ing. Kampl sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

11.25


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Ing. Einwallner.

 


11.25.27

Bundesrat Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ, Vorarlberg): Herr Präsident! Frau Staats­sekretärin! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Dieses Wahlrechtspaket, das wir hier heute beschließen werden, wird bedeutende Veränderungen bringen, und es bringt uns aus meiner Sicht einen Schritt vorwärts. Die wichtigsten Punkte dieser Veränderungen wurden in der Debatte schon mehrmals


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