BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 54

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angesprochen, und zwar die Wahlaltersenkung auf 16 Jahre beziehungsweise auf 18 Jahre, die Einführung einer Wahlkartenbriefwahl und die Verlängerung der Legis­latur­periode. Ich möchte auf diese drei Punkte jeweils ganz kurz eingehen.

Ich begrüße die Wahlaltersenkung auf 16 Jahre ganz entschieden und deutlich. Und ich bin in diesem Zusammenhang auch sehr, sehr froh darüber, dass sich die ÖVP endlich bewegt hat und der Forderung, das Wahlalter auf 16 Jahre zu senken, auch nachkommen kann, sodass wir nun diesen wichtigen Schritt setzen können.

Wichtig wird aber in diesem Zusammenhang sein, dass es zu einem tatsächlichen Einbinden der Jugendlichen kommt. Und das wird in Zukunft noch viel wichtiger sein, als es jetzt schon der Fall ist.

Jugendbeteiligung darf und soll kein Schlagwort sein! Demokratie und Beteiligung müssen für die jungen Menschen spürbar und lebbar gemacht werden!

Interessant finde ich in diesem Zusammenhang einen Vorstoß des Salzburger Landtages, und ich würde ihn mir auch in Vorarlberg in dieser Form wünschen. Es gibt nämlich in Salzburg, wie in fast jedem Bundesland, Schülerparlamente, aber der Unterschied der Schülerparlamente in Salzburg ist der, dass die Anträge, die dort eingebracht werden, und die Beschlüsse, die dort gefasst werden, nicht einfach in einer Schublade landen – in Vorarlberg ist es so, dass die Beschlüsse des Schüler­parlaments auf dem Tisch des Landesrates landen, und dann wird jedes Mal besprochen, wie toll und wie gut die Sachen sind, aber de facto wird dort wenig bis gar nichts unternommen, und zwar von ÖVP-Landesrat Stemer, der in diesem Fall zuständig ist –, sondern dort hat man sich dazu entschlossen, diese Beschlüsse aufzunehmen und sie dem Petitionsausschuss des Landtages zuzuweisen.

Das halte ich für einen guten und wichtigen Schritt, denn dann hat man eine tat­sächliche Aufnahme der Beschlüsse des Schülerparlaments in den parlamentarischen Ablauf. Mein Vorschlag wäre, das auch in anderen Bundesländern durchzuführen und zu machen. Das würde ich durchaus gut finden, und ich glaube auch, dass es Sinn macht.

Der Punkt der Briefwahl, meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen, ist jener Punkt in diesem Paket, mit dem ich mich persönlich am schwersten tue, den ich mir am kritischsten angeschaut habe und den ich am stärksten hinterfragt habe.

Zum einen gibt es Vorteile, die unbestreitbar sind. Es gibt den Vorteil, dass es flexibler wird, die Stimme abzugeben, und es ist auch eine Maßnahme, die unserer Zeit angepasst ist.

Zum anderen glaube ich aber auch, dass wir in diesem Zusammenhang sehr achtsam sein müssen. Wir müssen achtsam sein beziehungsweise darauf schauen, dass es wirklich gesichert ist, dass das Wahlgeheimnis gewahrt ist. Natürlich sind die Bemühun­gen klar erkennbar mit der eidesstattlichen Erklärung, und man hat alles versucht, sicherzustellen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt wird. Aber dennoch glaube ich, dass man sich dann in der Praxis anschauen muss, wie es tatsächlich läuft, wie es funktioniert. Und wenn der Anschein erweckt wird, dass es nicht so läuft wie erwartet, erwarte ich mir auch, dass man das Procedere modifiziert und noch einmal verbessert. Also wenn uns die Praxis lehrt, dass es da Änderungen braucht, müssen wir rasch und sofort handeln und Verbesserungen durchführen.

Der Herr Bundesminister hat das Thema e-Voting angesprochen. Das ist eine weitere Form, die auf uns zukommen wird; eine technische Entwicklung, mit der wir uns früher oder später werden auseinandersetzen müssen. Ich bin der Meinung, dass es noch kein neues System gibt, das wirklich adäquat ist, um das Wahlgeheimnis sicher-


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