BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 81

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Kleinsten im Kindergarten beginnt, in der Schule, wobei sich die Vereine und die Dachverbände bemühen, Sport für praktisch jede Altersklasse anzubieten.

Ich möchte jetzt noch folgenden Punkt ansprechen. Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass im Nationalrat ein Entschließungsantrag beziehungsweise ein Abänderungs­antrag beschlossen wurde, dass auch ausreichende Mittel in Bezug auf den Doping-Missbrauch – wir kommen ja im nächsten Punkt zu den Doping-Gesetzen –, für den Ausbau und die Finanzierung der Anti-Doping-Agentur zur Verfügung gestellt werden. Wir brauchen härtere Kontrollen, wir brauchen mehr Kontrollen. Da wird 1 Prozent aus der Bundes-Sportförderung für diese Doping-Agentur sozusagen umgeleitet, dafür wird mehr als 1 Million € zur Verfügung gestellt.

Mit den vorliegenden Änderungen des Bundes-Sportförderungsgesetzes treten wir, wie angekündigt, in ein neues Zeitalter der Sportförderung ein. Es ist dies ein Quanten­sprung, und es sichert den Organisationen für den Sport in Österreich in dankens­werter Weise die entsprechenden Mittel. Sportliche Betätigung wird sozusagen ver­schrieben, und wir haben damit auch eine gesicherte finanzielle Zukunft zur Steige­rung der Volksgesundheit. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Mitterer.)

13.14


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit, der Antrag ist somit angenommen.

13.14.554. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz über die Bekämpfung von Doping im Sport (Anti-Doping-Bundesgesetz 2007) (105 d.B. sowie 7688/BR d.B. und 7701/BR d.B.)

5. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Internationales Übereinkommen gegen Doping im Sport (44 d.B. und 106 d.B. sowie 7702/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen zu den Punkten 4 und 5 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Die Berichterstattung zu den Punkten 4 und 5 hat Herr Bundesrat Stadler über­nommen. Ich bitte um die Berichte.

 


13.15.19

Berichterstatter Werner Stadler: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Sport­angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend


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