BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 82

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ein Bundesgesetz über die Bekämpfung von Doping im Sport, das Anti-Doping-Bun­des­gesetz 2007.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Sportangelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Es folgt der Bericht des Ausschusses für Sportangelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Internationales Übereinkommen gegen Doping im Sport.

Dieser Bericht liegt Ihnen ebenfalls schriftlich vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Sportangelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

erstens gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

zweitens dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

drittens dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 3 B-VG in Verbindung mit Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen und

viertens gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die beiden Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Köberl. – Bitte.

 


13.17.10

Bundesrat Günther Köberl (ÖVP, Steiermark): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben beim vorigen Tages­ordnungspunkt gerade gehört, wie wichtig, wie wertvoll und schön Sport sein kann. Doch gibt es auch eine so genannte dunkle Seite des Sports: das Thema Doping. Zu diesem Thema gibt es eben die Beschlüsse unter den Tagesordnungs­punkten 4 und 5, das Anti-Doping-Bundesgesetz 2007 beziehungsweise das vom Bericht­erstatter er­wähnte Internationale Übereinkommen gegen Doping im Sport.

Gerade in den letzten Wochen hat sich das Thema Doping international und national wieder zum sportpolitischen Thema Nummer eins hochgeschaukelt, könnte man sagen. In Österreich waren der Anlass die Entscheidungen des IOC betreffend die Vorkommnisse rund um einige österreichische Athleten und Trainer im Rahmen der Olympischen Winterspiele 2006 in Turin.

International gesehen war es wieder einmal der Radsport, der für Schlagzeilen gesorgt hat, und zwar waren es die Geständnisse von Fahrern und Betreuern des deutschen Telekom-Teams. Wenn wir uns daran erinnern: Sogar der Klassiker des Radsports, die Tour de France, ist beinahe im Sumpf dieser Doping-Vorkommnisse – man könnte fast sagen: Drogen-Vorkommnisse – untergegangen. Ein Sportkommentator hat ge­schrieben, es wäre besser, nicht mehr von einer Tour de France, sondern von einer


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