BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 96

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ausgiebigst besucht (Ruf bei der ÖVP: Wer nicht? – Bundesrat Schennach: Schul­geschwänzt haben Sie!), und ich wäre, glaube ich, nicht glücklich gewesen, wenn meine Lehrerin dann beim Sozialreferat angerufen und gesagt hätte, möglicherweise wird dieses Kind von seinen Eltern vernachlässigt. (Bundesrätin Mühlwerth: So ist es nicht gemeint!)

Natürlich, es ist eine Gesetzesänderung, und wir haben auch im Ausschuss nach­gefragt: Was passiert, wenn die Lehrerin das nicht macht, also wenn sie nicht sofort nach dem ersten Hinweis – und das wäre ein Hinweis – beim Sozialreferat anruft? – Da wurde uns gesagt, es hat keine Konsequenzen. – Dann stellt sich nur die Frage: Wozu macht man dann diese Gesetzesänderung? – Es ist in letzter Konsequenz ein Placebo.

Das ist auch einer der Gründe, warum wir nicht zustimmen. Erstens einmal ändert es nichts an der Sachlage, und zweitens ist es so, dass die Lehrerinnen und Lehrer dadurch unter einen gewissen Druck kommen, und ich glaube nicht, dass dieser Druck förderlich ist. – Deshalb stimmen wir dem Gesetz nicht zu.

Ich möchte an dieser Stelle aber noch hinzufügen, was meiner Meinung nach wichtig wäre, wenn man Fälle wie jenen in Oberösterreich künftig vermeiden und verhindern will, in welche Richtung man da ansetzen müsste: Da müsste man Zeit schaffen, damit sich die Lehrer untereinander auch beraten können. Da müssten die Lehrer und Lehrerinnen Unterstützungen bekommen, und zwar von PsychologInnen, die mehr Erfahrung in so einem Bereich haben.

Und ein weiterer ganz wichtiger Punkt ist: Man müsste es irgendwie schaffen, der Zivilcourage mehr Platz einzuräumen – denn das Problem in diesem Fall in Ober­österreich war ja im Prinzip, dass es da um Eltern gegangen ist, die einen doch eher gehobenen sozialen Stand hatten, und dass es da eben offensichtlich nach wie vor nicht so einfach ist, solche Menschen auch anzugreifen. Ich denke, diese Unter­stützung der Zivilcourage, die müsste man langsam und ständig durchsickern lassen. Das ist die einzige Möglichkeit, dass man in solchen Fällen etwas ändert.

Dieses Gesetz wird in solchen Fällen leider nichts ändern, und darum werden wir auch nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

14.14


Präsident Manfred Gruber: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Bundesrätin Mosbacher. – Bitte sehr.

 


14.14.17

Bundesrätin Maria Mosbacher (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Werte Kolleginnen und Kollegen der Hohen Bundesrates! Die tragischen Fälle von Kindesvernachlässigung in Oberösterreich, aber auch in anderen Bundesländern haben dazu geführt, dass großer Handlungsbedarf besteht, das derzeit bestehende Jugendwohlfahrtsgesetz zu ändern.

Bei der heute zur Debatte stehenden Novelle geht es um die Ausdehnung der Mit­teilungspflicht. Neben den Personen, die bei der Jugendwohlfahrt tätig sind, sollen in Zukunft nicht nur Behörden, sondern alle Einrichtungen – wie Lehrer, Erzieher, Vereine und Organisationen –, die Minderjährige betreuen beziehungsweise unterrichten, verpflichtet sein, Beobachtungen und Anhaltspunkte von Missbrauch, Misshandlung und Vernachlässigung von Kindern zu melden. Die Frage, wo die Grenze für die Mitteilungspflicht ist oder wo die Verpflichtung, einzuschreiten, beginnt, wird nicht immer leicht zu beantworten sein, aber ich meine, eine Meldung zu viel, wo sich dann herausstellt, sie war unbegründet, ist besser als eine zu wenig. Es wird leider auch


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