BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 97

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Personen geben, die nun in die Meldungspflicht genommen werden, die in Situationen kommen, wo sie meinen, Wegschauen ist leichter als Hinschauen und Handeln.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Bei der Mitteilungspflicht geht es um ein Mehr an Schutz und Hilfe für Kinder, es geht um ein Mehr an Aufmerksamkeit und Sensibilität für jene Menschen, die mit Kindern zu tun haben, und so gesehen ist die Ausdehnung der Mitteilungspflicht sinnvoll. In Anbetracht der Gesamtproblematik ist diese Novelle ein erster, ein wichtiger Schritt.

Werte Frau Minister! Es besteht ja doch die dringende Notwendigkeit, die gesamte Jugendwohlfahrt – das Bundesgrundsatzgesetz, aber auch die Landesgesetze – zu durchleuchten und auf ihre Zeitgemäßheit und ihre Praxistauglichkeit zu überprüfen. Wir brauchen unbedingt einheitliche Standards, und zwar auf höchstem Niveau!

Für die Umsetzung – wenn auch gesagt wird, sie bleibt aufkommensneutral – wird es aber auch notwendig sein, für finanzielle Mittel Vorsorge zu treffen. Da werden alle gefordert sein, Bund, Länder und Gemeinden.

Sehr geehrte Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen alles daransetzen, unsere Kinder bestmöglich zu schützen, und dazu sind wir alle aufge­fordert. Meine Fraktion wird dieser Novelle selbstverständlich ihre Zustimmung er­teilen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.17


Präsident Manfred Gruber: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Roth-Halvax. – Bitte sehr.

 


14.17.45

Bundesrätin Sissy Roth-Halvax (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, es bedarf nicht der UNO-Kinderrechtskonvention, wonach Kinder vor körperlicher und seelischer Form von Gewaltanwendung, Verwahrlosung und Vernachlässigung zu schützen sind. Ich denke, es ist Aufgabe jedes fühlenden Menschen, unsere Kinder verantwortungsvoll in ihr Leben zu begleiten.

Was ist mit dieser Novelle beabsichtigt? – Es ist ein verbesserter Informationsfluss, quasi ein Frühwarnsystem beabsichtigt, sodass Vernachlässigungen und Gefährdun­gen möglichst früh aufgezeigt werden können. Ich möchte nebenbei erwähnen – obwohl das nicht das Thema dieses Gesetzes ist –, dass auch jedes Kind, das eine Scheidung miterleben muss, psychischen Problemen ausgesetzt ist und damit auch selbst sein Leben lang gefährdet ist. Aber das ist nicht das Thema der heutigen Gesetzesnovelle.

Sie können jetzt natürlich einwenden, und die Skeptiker werden sagen: Das konnte ja bis jetzt auch schon erfolgen! Das war bisher auch schon möglich! – Natürlich konnten sich die Lehrer und betroffenen Personen auch jetzt schon an die Jugendwohlfahrt wenden. Aber das, was ich in unserer Gesellschaft vermisse, sind einfach Menschen – wie es heute auch schon angeschnitten wurde – mit Zivilcourage. Fahren Sie in der U-Bahn, sitzen Sie an einer Bushaltestelle und schauen Sie, wenn Kinder und Jugend­liche öffentliche Einrichtungen devastieren, beschädigen, beschmutzen: Wer hat den Mut und steht auf und spricht mit den jungen Leuten? – Das heißt jetzt nicht, sie maßzuregeln, sondern einfach mit ihnen zu sprechen – denn wenn ein Jugendlicher so etwas tut, dann hat er wahrscheinlich irgendein Problem, er hat einen Aggressionsstau. Hier geht es nicht um ein Maßregeln, sondern einfach nur darum, das Gespräch zu suchen.

Oder: Wenn zum Beispiel ein Nachbar hört, dass ein Partnerschaftsstreit nebenan von den verbalen Auseinandersetzungen in tätliche übergeht: Wer hat den Mut und läutet


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