BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 103

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

gibt, was machen die Eltern – Kinder beobachten ja ganz besonders, und die kriegen auch unheimlich viel mit –, das ist mittlerweile alles nicht mehr vorhanden.

Das Erziehungsgen gibt es aber auch nicht! Viele Eltern sind überfordert, weil sie nicht wissen, was auf sie zukommt, weil sie nicht wissen, wie sie mit gewissen Situationen umgehen sollen. Daher hielte ich es auch für gescheit – ich weiß, es gibt schon so eine Art Eltern-Schule/-Beratung –, so eine Art Elternschule zu etablieren. So eine Eltern­schule, die in einem Mehrstufensystem funktioniert, haben andere Länder schon, und sie haben sehr gute Erfahrungen damit gemacht. (Bundesrätin Roth-Halvax: Nieder­österreich hat es auch!) Auch außereuropäisch, Australien zum Beispiel hat so etwas. Es kann damit im Bedarfsfall ein Angebot gemacht werden, und das wäre, glaube ich, auch eine ganz wesentliche Sache.

Und zu dem Abmelden vom Unterricht möchte ich nur kurz anmerken: Das ist jetzt auch nicht so einfach. Im Grunde genommen müsste sich der Bezirksschulinspektor davon überzeugen, dass die Qualität des Heimunterrichts adäquat zur Schule ist. Passiert natürlich so gut wie nie in der Praxis, das wissen wir eh, aber laut Gesetz müsste das auch jetzt schon so sein.

Wir gehen natürlich nicht von den Schulschwänzern aus. – Meine Kinder haben das natürlich auch gemacht! Mein mittlerer Sohn hat zwei Tage geschwänzt, ohne dass ich es wusste. Da hat aber die Schule schon angerufen und gesagt: Ihr Sohn ist den zweiten Tag nicht da, was ist mit dem los? Über den Rest breite ich jetzt Schweigen. Aber da ist die Schule aktiv geworden. Wenn es aber wochenlange Absenzen gibt, dann muss man nachfragen, dann muss man sich darum kümmern. Und daher finde ich diese Novelle gut und unterstütze sie auch. (Beifall bei Bundesräten der ÖVP.)

14.42


Präsident Manfred Gruber: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

14.43.337. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialver­siche­rungs­gesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pen­sions­gesetz und das Bundespflegegeldgesetz geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2007 – SRÄG 2007) (77 d.B. und 110 d.B. sowie 7691/BR d.B.)

8. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert wird (93 d.B. und 113 d.B. sowie 7692/BR d.B.)

 


Präsident Manfred Gruber: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 7 und 8 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite