BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 107

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Eine Quälgeburt? – Quälgeburten gibt es bei uns in der ÖVP nicht. Das müsste man in dieser Form eher bei den Grünen ansiedeln, Herr Kollege.

Ich habe auch mit Freude aufgenommen – da möchte auch noch erwähnen und unter­streichen, was der Kollege Klug gesagt hat –, dass der Bundesminister Buchinger im Sozialausschuss des Bundesrates war. Das hatte für mich eine besondere Qualität, und das bedeutet auch Wertschätzung des Bundesrates. Das möchte ich auch hier noch einmal unterstreichen. Da sind wir heute schon wieder einmal gleicher Meinung. Es ist einfach schön, gemeinsam in diesem Haus zu sitzen, Herr Kollege Klug. Danke schön! (Beifall bei der ÖVP und des Bundesrates Mag. Klug.)

Diese Verlängerung der Hacklerregelung soll es bis zum Jahr 2010 geben. Und ich habe mit Freude vernommen, dass wir das auch darüber hinaus werden verlängern können, dass es klare Tendenzen in diese Richtung gibt, weil auch ich glaube, 45 Jahre sind genug. Das soll auch noch viele Jahre so bleiben.

In diesem Zusammenhang kommt es natürlich auch, wie schon bereits angesprochen, zu einer Minderung bei den Abschlägen zur Korridorpension, zu einer besseren Bewer­tung von Kindererziehungszeiten und der Zeiten des Zivildienstes und des Präsenz­dienstes. Und da erwähne ich gerne, dass es dabei nicht nur einen höheren Betrag geben wird, der aufgewertet wird, sondern dass das auch noch rückwirkend mit dem Jahr 2006 gewährt wird.

Das kommt insbesondere den Frauen zugute. Wir haben heute einen besonderen Tag für Frauen. Frauenförderung gibt es in allen Bereichen, vom Sport bis zum Sozialem. Es gibt auch erhöhte Anrechnungszeiten für Kindererziehung. Und auch die Pensions­ansprüche steigen dadurch.

Wir ändern mit dieser Gesetzesvorlage, wie auch bereits gehört, die ArbeitnehmerIn­nenanmeldung, die nun vor Arbeitsantritt an die Krankenversicherung, selbstverständ­lich auch an die Pensionsversicherung, sprich: an die Sozialversicherung zu erfolgen hat. Bei der Anmeldung zur Krankenversicherung gibt es fünf Tage lang die Möglich­keit, Daten nachzureichen. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, Schwarzarbeit zu bekämpfen. Ich hoffe, dass sich das Ganze auch auf die Arbeitslosigkeit positiv aus­wirken wird.

Sehr geehrte Herr Bundesminister! Ich möchte, so wie im Sozialausschuss des Bundesrates schon angesprochen, nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir bei der Anrechnung von Krankenstandszeiten bei der Langzeitversicherungsregelung einen Sanierungsbedarf haben. Dabei geht es darum, dass Beschäftigte nach langen Krankenständen keinen Entgeltanspruch mehr hatten. Auch für die Beschäftigten in der Landwirtschaft, in der elterlichen Landwirtschaft, und für Personen, die in einem kleinen Gewerbebetrieb gearbeitet haben, die keine Gelegenheit hatten, bis zum 18. Lebensjahr einzuzahlen, sollte der Nachkauf von Versicherungszeiten möglich werden.

Herr Minister, Sie haben uns wohl erklärt, dass es sich bei einem derartigen Rückkauf um zirka 200 000 an Erlösen für die Pensionsversicherung handeln werde und der Kostenaufwand 2 Millionen sein werde. Das nehmen wir schon zur Kenntnis. Trotzdem ist es im Sozialbereich – und das wissen wir – nicht immer möglich, alles kosten­deckend hereinzubekommen, und deshalb hat natürlich dann auch der Staat seinen entsprechenden Obolus zu leisten.

Wir werden in diesem Sinne diesen Gesetzesmaterien gerne unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

14.59

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite