BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 114

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Darum bitte ich, vielleicht könnten wir uns – da geht meine Bitte eigentlich in Richtung Sozialpartner – wenigstens darauf einigen, dass die Anmeldung nicht vor Arbeitsantritt zu erfolgen hat, sondern bei Arbeitsantritt. Ich denke, dass es da Ausnahmen für fallweise Beschäftigungen geben muss, im Speziellen für unsere Gastronomie, weil es ganz einfach so ist, dass man, wenn ein Gastronomieunternehmen am Sonntag über­raschend einen Autobus voll Gäste bekommt, anrufen muss, dass jemand kommt, und dann kann die Anmeldung nicht vor Arbeitsantritt erfolgen; vielleicht erfolgt sie dann erst am Abend oder am nächsten Tag.

Ich bitte, in diesem Zusammenhang auf die Gegebenheiten der Wirtschaft Rücksicht zu nehmen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

15.23


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2007 betreffend das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2007.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen diesen Beschluss keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stim­meneinhelligkeit. (Rufe: Mehrheit!) – Entschuldigung! Stimmenmehrheit. – Danke für den Hinweis. – Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-, Kranken- und Unfallver­sicherungsgesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen diesen Beschluss keinen Einspruch zu erheben, wieder um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

15.24.119. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen über die Betreuung von Personen in privaten Haushalten erlassen werden (Hausbetreuungsgesetz – HBeG) und mit dem die Gewerbe­ordnung 1994 geändert wird (78 d.B. und 117 d.B. sowie 7693/BR d.B.)

10. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird (82 d.B. und 116 d.B. sowie 7694/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen nun zu den Punkten 9 und 10 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu beiden Punkten ist Herr Bundesrat Reisenberger.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite