BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 119

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Zusammenfassend: Diese Regelung betreffend eine Änderung des Bundespflegegeld­gesetzes betrifft also nur einen kleinen Teil jener, die tatsächlich einen Zuschuss bräuchten. Sie strotzt nur so vor Unsicherheiten und schwammigen Formulierungen. Weitere Verunsicherungen bei den Betroffenen sind damit garantiert.

Noch ein paar Sätze zum Hausbetreuungsgesetz – da richte ich mich jetzt vor allem an die SPÖ, insbesondere an die Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter –: Dieses Hausbetreuungsgesetz wird es ermöglichen, dass in 14 Tagen 128 Stunden bei täglich drei Stunden Ruhepause gearbeitet wird, und das, was über die drei Stunden Ruhepause hinausgeht, muss am Arbeitsplatz in Arbeitsbereitschaft verbracht werden. Und das alles zu einem Mindestlohntarif.

Wir alle wissen, dass das schlechte Arbeitsbedingungen sind, dass das schlecht bezahlt ist. Das sind Arbeitsbedingungen, die vor allem – wenn nicht fast aus­schließ­lich – Frauen betreffen; in Pflegeberufen sind kaum Männer zu finden.

Ich frage mich schon, wie die Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter hier im Saal einer solchen Regelung zustimmen können. Die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen für die im Pflegebereich tätigen Personen sind sehr schlecht, und ich glaube nicht, dass es auf Dauer zielführend ist, wenn im Zusammenhang mit der 24-Stunden-Pflege ein Ausspielen der Interessen der zu Pflegenden gegen jene, die diesen Job anneh­men und dann die Personen pflegen, erfolgt, sondern es sollte hier wirklich Regelun­gen geben, die auch zu zufriedenstellenden arbeitsrechtlichen Bedingungen für die pflegenden Personen führen. (Beifall bei den Grünen.)

15.42


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Kritzinger. – Bitte.

 


15.43.00

Bundesrat Helmut Kritzinger (ÖVP, Tirol): Herr Präsident! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Das Thema Pflege und Betreuung wird uns noch jahrelang begleiten, das können wir sicher nicht in einem Gesetzentwurf und in ein, zwei Jahren lösen. Der Grund dafür ist die Bevölkerungsentwicklung: dass wir länger leben, dass immer weniger Kinder geboren werden und vor allem, dass die Finanzierung immer schwieri­ger wird.

Das Hausbetreuungsgesetz und die Änderung des Bundespflegegeldgesetzes sind jedenfalls ein Schritt in die richtige Richtung. Die Ausweitung der Förderung auf die Pflegestufen 3 und 4 war auch für uns ein teilweise neuer Aspekt, der finanziert werden muss, weil dadurch wesentlich mehr Betroffene Unterstützung erhalten. Ab 1. Juli wird es diese Unterstützung voraussichtlich geben.

Neben der unselbständigen Pflege soll auch die selbständige Pflege künftig gefördert werden. PflegerInnen aus dem Ausland können sich dann in ihrem Heimatland als Selbständige anmelden und in Österreich legal arbeiten. Das ist ein Novum und, wie ich glaube, ein guter Einfall, der die Konkurrenz fördert und vielleicht den ganzen Pflegebereich motiviert und preiswerter macht.

Die Finanzierung ist nämlich das Problem. (Bundesrat Schennach: Jetzt sind wir eh schon bei 2 € die Stunde!) Heuer trägt der Bund die gesamten Mehrkosten, ab dem kommenden Jahr sollen die Länder 40 Prozent der Kosten übernehmen. Voraus­sichtlich findet man eine Einigung im Finanzausgleich, schwierige Verhandlungen sind jedoch zu erwarten, auch weil die Kosten durch die Ausweitung der Förderung auf die Pflegestufen 3 und 4 noch höher liegen werden – allerdings muss in diesen Fällen, das haben viele Leute, die verunsichert sind, nicht bedacht, eine 24-stündige Betreuung nachgewiesen werden. Ich glaube, es werden in der Pflegestufe 4 wohl sehr viele sein,


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