BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 120

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bei weitem aber nicht 370 000, in der Pflegestufe 3 weniger. Wir werden sehen, wie sich das entwickelt.

Ich möchte aber daran erinnern, dass auch die Einführung des Pflegegeldes damals aus Gründen der Finanzierbarkeit auf große Widerstände gestoßen ist. Heute stellt die Errungenschaft des Pflegegeldes niemand mehr in Frage.

Unter allen Umständen ist etwas inakzeptabel, nämlich eine Vermögensbegrenzung von 5 000 € als Voraussetzung einer Förderung, wie Minister Buchinger in seinen Richtlinien vorgesehen hat. Es handelt sich dabei nämlich um Personen, die zu Hause gepflegt werden und nicht in einem Heim – das ist ein wesentlicher Unterschied. In Heimen gibt es ein durchschnittliches Alter von 88 Jahren. Ich verstehe, dass man da eine Begrenzung eingeführt hat. Die anderen aber werden zu Hause gepflegt, und da muss man großzügiger sein, denn wir wollen ja, dass ältere Leute möglichst lange zu Hause gepflegt werden können. Wir müssen diese Alternative, die sich jetzt bietet, nämlich die Pflege zu Hause, nützen.

Eine Chance sehe ich in der Ehrenamtlichkeit; auch da braucht es mehr Unterstützung. Die Sorge um den Mitmenschen aus humanitären Gründen ist ein besonders hohes Gut. Von kurzen regelmäßigen Hausbesuchen angefangen über die Nachbarschafts­hilfe bis zur Mitarbeit in Freiwilligen-Organisationen werden diese Tätigkeiten zusam­mengefasst unter dem Begriff „Ehrenamtlichkeit“, aber sie werden zu wenig geschätzt. Oft reichen ein paar aufmunternde Worte und ein paar Handgriffe, um einen Menschen wieder neue Motivation und Lebensfreude zu schenken.

Auch im Bereich der pflegenden Angehörigen müssen Unterstützungen geschaffen werden. Laut einer Umfrage, ich habe das schon einmal gesagt, die wir in Innsbruck durchgeführt haben, pflegen 92 Prozent – und nicht 80 Prozent! – Familienangehörige und Bekannte. Pflegen ist unter Umständen auch putzen, kochen, Arbeiten, die man als ganz selbstverständlich anschaut, aber es sind unverzichtbare Tätigkeiten für einen Menschen, der zu Hause bleiben will und diese Arbeiten nicht verrichten kann.

Ein Problem, das weniger bekannt ist und kaum erwähnt wird, betrifft die Pflege­ausbildung an sich. Viele Menschen, die die Pflegeausbildung abgeschlossen haben, werden anschließend nicht in der Altenpflege, sondern in der Intensivpflege tätig. Der Beruf des Intensivpflegers ist in der Regel besser bezahlt als der des Altenpflegers. Es gilt jedenfalls, die Bezahlung der Altenpfleger zu verbessern und auch Anpassungen in der Ausbildung vorzunehmen.

Man müsste auch daran denken: Haushaltsdienste junger Frauen wären eine Schule des Lebens und würden wahrscheinlich auch viel Verständnis für den hilfsbedürftigen Menschen schaffen – nicht verpflichtend, aber doch auf freiwilliger Basis. (Bundesrat Schennach: Für die Schwiegertöchter verpflichtend!) – Jawohl, auch für die Schwie­gertöchter! Ganz richtig, jawohl. Auch für die Schwiegertöchter, ja. (Bundesrat Todt: Jetzt ist es heraus! – Weitere Zwischenrufe.)

Im Bereich der Pflegeheime müsste vielleicht doch einmal eine einheitliche Regelung getroffen werden, was die Kostenersatzpflicht anlangt, aber Unterschiede gibt es auch bei der Regelung der Kostenersatzansprüche oder der Geschenkannahme. Es wäre meiner Meinung nach gerecht, all diese Ungleichheiten zu beseitigen und bundesweit eine einheitliche Regelung für den Kostenersatz zu schaffen.

Einen Vergleich in dem Bereich, der mir erst kürzlich erzählt wurde, möchte ich doch anführen: Was die Pflegeversicherung anlangt, hat Deutschland, unser Nachbarstaat, eine Regelung getroffen: Die Versicherung wurde um 0,25 Prozent erhöht. – Das lehnen wir ab! Ich würde sagen, als Seniorenvertreter würden wir strikt dagegen sein.

 


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