BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 130

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bedürftiger Menschen; zumindest ebenso hoch ist die Zahl einheimischer Kräfte in diesem Bereich.

Die Ursache liegt, wie im Vorjahr in einem Artikel im „Standard“ herausgearbeitet wurde – ich glaube, Herr Dr. Harald Steindl hat diesen geschrieben –, nicht nur im Ausländerbeschäftigungsrecht. Nach Meinung von Dr. Steindl könnten durch Abbau von Fehl- und Überregulierung über 100 000 Arbeitsplätze geschaffen werden, und zwar legale Arbeitsplätze – und rund 10 000 neue Betriebe in diesem Bereich gegrün­det werden.

Die vorliegende Novelle zur Gewerbeordnung schafft dafür die Basis. Die Ausübung des freien Gewerbes der Personenbetreuung ist nicht nur die kostengünstigere Varian­te, sondern diese bildet auch die rechtliche Grundlage dafür, um in Zukunft eine Vielzahl von Leistungen unterschiedlicher Berufe kombinieren und so eine umfassende Betreuung für eine größere Gruppe in mobiler Form anbieten zu können. In diesem Zusammenhang denke ich etwa an „Essen auf Rädern“, Hauszustellungen, Hilfe­stellung bei Behördenwegen, Arzt-, Friseur-, Kosmetikbesuche et cetera.

Am Ende der Entwicklung könnte ein Netz lokaler Betreuungszentren stehen, wie uns das ja auch mein Kollege Edgar Mayer betreffend Vorarlberg berichtet hat – und wie wir das ja auch aus Deutschland und der Schweiz kennen. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)

Die Einführung eines reglementierten Gewerbes – nicht eines freien, sondern eines reglementierten Gewerbes – der pflegewissenschaftlichen Beratung in Verbindung mit der Organisation sozialer Dienste ist sinnvoll, und ich hoffe, dass diese Erweiterung der Befugnisse im Interesse der Pflegevorsorge und der Beratung der Angehörigen, aber auch im Sinne einer Qualitätssicherung dieser Dienstleistungen noch kommen wird.

Die Gesundheitswirtschaft, meine sehr geehrten Damen und Herren, zählt zu den dynamisch wachsenden Sektoren unserer Volkswirtschaft. Derartige Dienstleistun­gen – insbesondere die Kombination aus Altenpflege und Altenbetreuung – stoßen nicht nur im Inland, sondern auch im angrenzenden Ausland auf hohe Nachfrage. Deutsch­land verfügt bekanntlich über eine staatliche Pflegeversicherung, deren Leis­tungen auch im europäischen Ausland konsumiert werden können. Für deutsche Heim­träger ist es durchaus verlockend, entsprechende Einrichtungen in Österreich zu betreiben. Marktanalysen gehen von einem Potential von rund 500 000 Bundesbür­gerInnen aus, die ihren Lebensabend gerne in Österreich verbringen wollen: in Altenstiften, in betreuten Wohnanlagen und Seniorenresidenzen, die auch im privaten Bereich errichtet werden.

Die berufsrechtlichen Regelungen im Hausbetreuungsgesetz sind deshalb mehr als Notlösungen für die 24-Stunden-Betreuung, denn dadurch wird Beschäftigung auch in Tourismus- und Gesundheitsberufen gesichert.

Wer in diesen Tagen vor Scheinselbständigkeit und Missbrauch warnt, Ausbeutung, Qualitätsmängel oder auch Vernachlässigung unterstellt, der sollte offen erklären, dass ihm die Verankerung der Gewerbeordnung aus ideologischen Gründen nicht passt, dass er den Aus- und Aufbau privater, das heißt, gewerblicher Angebote verhindern will.

Fragen des Arbeits- und Sozialrechtes liegen eindeutig in der Zuständigkeit des Bun­des – und selbstredend auch die unternehmerischen Formen der Ausübung. Offen bleibt allerdings noch die Frage der ungleichen Förderung der Selbständigen- und der Unselbständigenvariante, diese Differenz zwischen 225 € und 800 €, wie dies der Herr Bundesminister in seiner Richtlinie vorsieht. – Ich halte diese Staffelung für nicht


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