BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 131

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entsprechend und hoffe, dass in den kommenden Verhandlungen zum Finanzaus­gleich eine neutrale Lösung gefunden wird.

Mit diesem Gesetz allerdings helfen wir den Betroffenen und ihren Angehörigen, maß­geschneiderte Lösungen nach ihren individuellen Bedürfnissen zu finden und Vertrauenspersonen ihrer Wahl in ihrer Privat- und Intimsphäre zu beschäftigen. Niemand soll ausschließlich von Zuteilungen oder Zuweisungen öffentlicher Einrichtun­gen abhängig sein.

Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, halte ich dieses Hausbetreuungs­gesetz für einen großen und guten Schritt in die richtige Richtung. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

16.33


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Staatssekretärin Marek. – Bitte.

 


16.33.32

Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Christine Marek: Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es ist vieles auch über die Details dieses Gesetzes schon gesagt worden. Ich glaube, es ist müßig, das noch einmal zu wiederholen, aber ganz grundsätzlich möchte ich das, was mein Kollege Erwin Buchinger gesagt hat, unterstreichen: Es handelt sich hiebei erstmals um einen legalen Rahmen für Betreuung zu Hause.

Ich möchte Sie auch dringend bitten, gerade auch Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, die hiezu immer so kritische Worte äußern, das zu akzeptieren und dem vorliegenden Entwurf eine Chance zu geben. Was arbeitsrechtliche Bedingungen und Standards betrifft, die gerade von Ihnen immer wieder sehr, sehr kritisiert werden, bin ich mir als langjährige Arbeitnehmervertreterin da natürlich eines gewissen Span­nungsfeldes durchaus bewusst: einerseits die Interessen arbeitsrechtlicher Standards der Beschäftigten in diesem Bereich, andererseits aber auch der Notwendigkeit der zu Pflegenden und der zu Betreuenden gerecht zu werden.

Ich meine – mein Kollege Erwin Buchinger hat das ja auch schon gesagt –, dass wir in diesem Spannungsfeld gemeinsam mit den Sozialpartnern und Trägerorganisationen einen gerechten Kompromiss finden konnten, einen Kompromiss, der ja im Wesent­lichen auf dem schon lange geltenden Hausangestelltengesetz aufbaut, wo es vergleichbare Regelungen gibt.

Minister Erwin Buchinger hat ja gesagt, dass bereits ein Antrag einer Gewerkschaft vorliegt, kollektivvertragliche Anpassungen vorzunehmen, wobei ich meine, dass da die Herausforderung sein wird, dass wir, was jetzt speziell die Ruhezeiten beziehungs­weise die Zeiten der Bereitschaft betrifft, für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Bereich zufriedenstellende Lösungen finden.

Meiner Überzeugung nach bauen wir hiemit ein gutes Gerüst, einen guten Rahmen auf. Wir werden relativ bald das Gesetz evaluieren: in Zusammenarbeit mit den Träger­organisationen und den Betroffenen in diesem Bereich. Wir haben ja einerseits die Selbständigenlösung, die ich sehr, sehr begrüße, und andererseits die Angestellten­lösung. Beides finde ich sehr wichtig – und das war ja auch von beiden Seiten gewünscht und gefordert, eben einerseits von den Personen, die betreut werden, und andererseits von den in diesem Bereich Tätigen.

Von vielen wird – das konnte ich im Zuge zahlreicher Gespräche erfahren – die Selb­ständigen-Lösung als sehr komfortabel empfunden und war deshalb natürlich auch nachgefragt. Darum begrüße ich es, dass wir jetzt auch eine Fördermöglichkeit für die Selbständigen-Lösung in dieser gemeinsamen Einigung, die wir finden konnten, haben.

 


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