BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 135

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Drittens: die Erweiterung der Zugriffsmöglichkeiten der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfer­tigungskasse auf Daten der Sozialversicherungsträger, was auch sehr wichtig ist.

Der letzte Bereich betrifft schließlich eine befristete Neuregelung der Ausfallshaftung des Bundes für den Sachbereich Schlechtwetterentschädigung der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse.

Dass hiebei im Hintergrund sicherlich auch noch steht, dass mit dieser Regelung eine drohende Erhöhung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen wahrscheinlich in den Griff zu bekommen ist, ist als zusätzlich positiv zu betrachten, was mit dieser Verordnung erwirkt wird.

Meine Fraktion wird dem daher selbstverständlich die Zustimmung erteilen. – Ich danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

16.47


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet: Frau Bundesrätin Zwazl. – Bitte.

 


16.47.38

Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Frau Staats­sekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegende Änderung des Bau­arbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes betrifft, wie wir schon gehört haben, die Organisationsreform der Verwaltungsorgane der Bauarbeiter-Urlaubskasse sowie der regionalen Verwaltungseinheiten.

Es ist das eine Neuregelung, die sinnvoll und kostenbewusst ist, weil dabei getrennte Sachbereiche für Urlaub und Abfertigung zusammenlegt werden: Es wird in Zukunft nur mehr einen Vorstand, einen Ausschuss und einen Kontrollausschuss geben.

Entsprechend der Sozialpartnereinigung vom Dezember 2006 sieht diese Vorlage eine Erweiterung der Zugriffsmöglichkeiten der Bauarbeiter-Urlaubskasse auf die Daten der Krankenversicherungsträger vor. Auch ich möchte unterstreichen, dass es wichtig ist, dass eine direkte Abfrage sämtlicher Beschäftigungsverhältnisse eines Arbeitgebers möglich sein wird. Damit wird die Bauarbeiter-Urlaubskasse in die Lage versetzt, zu überprüfen, ob der Arbeitgeber die Arbeitnehmer auch korrekt bei der Bauarbeiter-Urlaubskasse gemeldet hat.

Da geht es aber nicht um Schwarzarbeit, sondern da geht es um Arbeiten, für die ganz einfach die Bauarbeiter-Urlaubskasse-Beiträge zu bezahlen sind, so zum Beispiel bei Dämmarbeiten. Es stellt ja einen Wettbewerbsvorteil für andere Betriebe dar, wenn diese – im Gegensatz zu normalen Betrieben – Arbeitnehmer nicht anmelden. Da geht es nicht darum, einen Schwarzarbeiter zu haben, sondern dass eine Arbeit ausgeführt wird, für die man ganz einfach Zuschläge zu bezahlen hat. Wir von der Wirtschaftskammer treten stets dafür ein, dass es, auch was Abgaben betrifft, Gerech­tigkeit geben muss.

Wenn Sie, Herr Kollege Reisenberger, solche Betriebe, wie Sie gesagt haben, kennen und deren Namen nur so aus dem Ärmel schütteln können, dann werde ich dann zu Ihnen kommen und Sie bitten: Geben Sie mir diese Gebeutelten, denn ich werde die dann weiterbeuteln!

Erfreulich, meine Damen und Herren, ist die Maßnahme, dass für die nächsten drei Jahre 2,5 Millionen € für die Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigung aus den Mitteln der Arbeitsmarktpolitik geleistet werden.

Es ist eine andere Vorgangsweise. Eine Erhöhung der Lohnnebenkosten im Bau­bereich würde nämlich sicherlich vor allem unsere Klein- und Mittelbetriebe treffen.


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