BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 144

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Auch bei dieser Abstimmung ist Stimmeneinhelligkeit gegeben. Der Antrag ist angenommen.

Ich stelle noch einmal ausdrücklich fest, dass die Erfordernisse, die für diesen Be­schluss notwendig waren, erfüllt waren. Es war die entsprechende Anzahl der Mitglieder des Bundesrates im Hause anwesend.

17.18.0114. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle 2007) (89 d.B. und 119 d.B. sowie 7689/BR d.B. und 7703/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir kommen nunmehr zum 14. Punkt der Tagesordnung.

Die Berichterstattung hat ursprünglich Herr Bundesrat Breiner übernommen. Er ist aber leider nicht anwesend. Ich ersuche daher den Vorsitzenden des Ausschusses, Herrn Bundesrat Boden, uns den Bericht zu bringen.

 


17.19.38

Berichterstatter Karl Boden: Frau Präsidentin! Sehr verehrte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Umweltausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird.

Dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher zur Antrag­stellung.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2007 mit Stimmen­mehrheit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht.

Ich möchte noch kurz mitteilen – Sie hören ja alle das Donnergrollen –: Es sind nicht nur die Wiener Linien etwas beeinträchtigt in ihrem Betrieb, sondern auch der Herr Bundesminister steckt im Verkehr fest und wird sich etwas verspäten. Ich danke der Frau Staatssekretärin Marek, dass sie bei uns ausharrt. Er wird so bald wie möglich da sein.

Wir gehen jetzt in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.

 


17.20.56

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Änderung des Abfallwirtschaftsgesetzes erfolgt aus mehreren Gründen. Einerseits gibt es eine Verbringungsverordnung der EU, die wir umsetzen müssen, andererseits wird das elektronische Datenmanagement ausgebaut. Das ist ein sehr positiver Punkt, das schafft mehr Transparenz und Klarheit. Und es gibt auch mehr Transparenz und Klarheit bezüglich der Kompetenzen von Bund und Land, weil jetzt nur mehr der Landeshauptmann für Deponien zuständig ist.

 


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