Betrieben in Österreich Sicherheit und garantiert auch die Vermarktung von hochwertigen Lebensmitteln.
Auch dieses Vermarktungsnormengesetz trägt wiederum dazu bei. Es löst, wie mein Vorredner bereits gesagt hat, das Qualitätsklassengesetz aus dem Jahr 1967 ab und regelt Qualitätsnormen, Handelsklassen, Verkaufs- und Vermarktungsnormen für landwirtschaftliche Erzeugnisse.
In diesem Sinne mein herzliches Dankeschön für dieses Gesetz. Auch den zuständigen Beamten sei dafür gedankt, dass damit nicht allzu viel Bürokratie für die kleinsten landwirtschaftlichen Betriebe anfällt und diese auch weiterhin die Möglichkeit haben, ihre Produkte ab Hof zu verkaufen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)
18.11
Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Kollege Tiefnig.
Zu Wort gemeldet ist nun Herr Kollege Breiner. – Bitte sehr.
18.11
Bundesrat Franz Breiner (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir werden diesem Bundesgesetz zustimmen. Es gibt in diesem Gesetz sehr viele positive Dinge, die uns Grünen sehr wichtig sind. Es werden darin der Ab-Hof-Verkauf geregelt, die Bauernmärkte, der Fahrverkauf. Es werden in diesem Gesetz weiters die Kontrolle, die Schulung der Kontrollorgane und auch die Schnittstelle zum Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geregelt.
Die Ursprungs- und Herkunftsbezeichnungen haben wir ständig eingefordert. Auch sie kommen in diesem Regelwerk vor.
Grundsätzlich sehen wir, dass diese eine Seite der Europäischen Union, nämlich die Normengesetzgebung, sehr wichtig ist, um den Markt zu vereinheitlichen, auf der anderen Seite aber auch Auswirkungen hat, Auswirkungen auf Bäuerinnen und Bauern in der Dritten Welt, auf Ernährungssicherheit weltweit.
An einem konkreten Punkt, nämlich der Vermarktungsnormen, sieht man, was die internationale Implikation dieser Gesetze ist, nämlich dass wir uns in Europa, und gerade aus bäuerlicher Sicht, verstärkt für ökologische und soziale Standards im Warenverkehr mit Lebensmitteln und mit landwirtschaftlichen Rohstoffen einsetzen müssen.
Beim Beispiel Bioenergie stellt sich die Frage, ob auch in Ländern der Dritten Welt nachhaltig und gentechnikfrei produziert wird, ob auch die Kleinbauern und Landarbeiter in Brasilien soziale Standards haben, sich gewerkschaftlich organisieren können oder ob dort sozusagen soziales Dumping herrscht. – Das heißt, eine Gesetzgebung auf europäischer Ebene ist dann gut und recht, wenn wir einen qualifizierten Außenschutz mitdiskutieren.
Das heißt: Freier Handel ja – aber nur unter den gleichen Bedingungen, nämlich mit sozialen und ökologischen Standards! Das ist die Herausforderung unserer Tage. (Beifall bei den Grünen.)
18.14
Präsident Manfred Gruber: Danke schön, Herr Kollege Breiner.
Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
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