BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 178

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lichkeit, von der öffentlichen Hand eine Entschädigung zu erhalten. Wenn jedoch ein Radfahrer einen Unfall verursacht und Fahrerflucht begeht, dann hat man diese Möglichkeit nicht.

Nachdem es inzwischen Kraftfahrzeuge gibt, die in ihrer Auswirkung und in ihrem Einsatz den Fahrrädern sehr ähnlich sind, zum Beispiel Elektromopeds – die sind dann schon Kraftfahrzeuge, während das Fahrrad eben keines ist –, ist da ein gewisses Ungleichgewicht gegeben, das relativ leicht zu beseitigen wäre, indem man in diese Regelung die Fahrräder mit hineinnehmen würde.

Diese beiden Fehler sind der Grund dafür, dass wir diesem Gesetz heute nicht zustim­men. (Beifall bei den Grünen.)

19.25


Präsident Manfred Gruber: Danke schön, Frau Kollegin Kerschbaum.

Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Seitner. – Bitte.

 


19.25.49

Bundesrätin Renate Seitner (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen, werte Kollegen! Kollegin Kersch­baum hat es schon gesagt: Bei diesem Gesetz handelt es sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Österreich muss bis zum 11. Juni des Jahres die 5. Kraftfahr­versicherungs-Richtlinie umsetzen.

Im Wesentlichen sieht diese Richtlinie einen höheren Schutz der Opfer von Straßen­verkehrsunfällen vor. Dazu ist es notwendig, die Mindestversicherungssumme für Kfz-Haftpflichtversicherungen von 3 Millionen auf 6 Millionen zu verdoppeln.

Es ist möglich, dass durch die höhere Mindestversicherungssumme die Prämien der Kfz-Versicherung erhöht werden, die Auswirkungen auf die Höhe der Versicherungs­prämien sollten sich allerdings in Grenzen halten, da gerade im Kfz-Bereich regel­mäßig ein Verschulden zumindest eines Unfallbeteiligten vorliegen wird.

Weiters werden bei Fahrerfluchtunfällen künftig unter bestimmten Voraussetzungen auch Sachschäden ersetzt. Die Selbstbeteiligung des Geschädigten für Sachschäden bei Unfällen mit nicht versicherten Fahrzeugen entfällt.

Im Zuge der notwendigen Anpassungen wurde das Verkehrsopferschutzgesetz neu kodifiziert, da es durch zahlreiche Novellierungen bereits unlesbar geworden ist. Ich glaube, dass es notwendig und auch wichtig ist, diese Richtlinie umsetzen. Meine Fraktion wird dem zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

19.27


Präsident Manfred Gruber: Danke, Frau Kollegin Seitner.

Zu Wort gemeldet ist als Nächste Frau Kollegin Diesner-Wais. – Bitte.

 


19.27.39

Bundesrätin Martina Diesner-Wais (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren im Bundesrat! Wir setzen heute die 5. Kraftfahrversicherungs-Richtlinie der EU mit diesem Gesetz um und nehmen gleichzeitig auch eine Neukodifizierung des Verkehrsopferschutzes vor.

Es ist zu begrüßen, dass der Schutz der Verkehrsopfer, wie wir heute schon gehört haben, in diesem Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz wesentlich verbessert wird. Ein Beispiel dafür haben wir auch schon gehört, nämlich, dass künftig bei Unfällen mit Fahrerflucht auch Sachschäden ersetzt werden können.

 


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