BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 179

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Der Hauptpunkt dieses Gesetzes ist die Erhöhung der Mindestversicherungssumme von 3 Millionen auf 6 Millionen, also eine Verdoppelung. Dies ist aber bei uns in Österreich, denke ich, nichts Besonderes, denn die meisten Kraftfahrzeug-Versiche­rungsverträge gehen ohnehin von höheren Summen aus, und zwar drei Viertel aller Verträge. Bei uns in Österreich wird fast keine Versicherung mit der Mindestdeckungs­summe angeboten. Daher wird dieses Gesetz für die Autofahrer nur relativ geringe Erhöhungen mit sich bringen. (Bundesrat Schennach: Warum lässt die ÖVP den ÖAMTC im Stich? Flammender Appell des ÖAMTC, auf 10, 15 Millionen zu erhöhen – an jeden Abgeordneten ergangen!)

Wie ich schon gesagt habe, sind in Österreich drei Viertel aller Versicherungssummen eigentlich höher. Also ist das, glaube ich, nicht wirklich eine Grundsatzfrage.

Ich möchte aber einen anderen Aspekt zur Verkehrssicherheit und Unfallvermeidung einbringen. Wir haben die Verkehrssicherheitswesten verpflichtend bei den Auto­fahrern. Und ich bin schon sehr oft darauf angesprochen worden, dass Fußgänger, wenn sie abends auf Freilandstraßen unterwegs sind, oft sehr schwer sichtbar sind. Wir könnten darauf einwirken, dass auch die Fußgänger, wenn sie abends auf Freilandstraßen unterwegs sind, Verkehrssicherheitswesten tragen. Das wäre zu ihrem eigenen Schutz und auch zum Schutz aller anderen Verkehrsteilnehmer.

Zusammenfassend: Dieses Gesetz bringt eine deutliche Verbesserung des Opfer­schutzes und eine Erhöhung der Mindestversicherungssumme und ist daher zu begrüßen. (Beifall bei der ÖVP.)

19.30


Präsident Manfred Gruber: Danke schön, Frau Kollegin Diesner-Wais.

Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Kollege Molzbichler. – Kollege Molzbichler ist nicht im Saal. Dann darf ich den Herrn Staatssekretär recht herzlich begrüßen und ihm auch gleich das Wort erteilen. – Bitte.

 


19.30.38

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur ganz kurz auf die aufge­worfenen Punkte eingehen.

Kollegin Kerschbaum vermutete, dass nur auf 5 Millionen € erhöht wird. Wie Frau Bundesrätin Seitner gesagt hat, sind es 6 Millionen. (Bundesrat Schennach: Ja, fünf plus eins!)

Ich darf dazu ausführen, dass bei der Gesetzwerdung natürlich darüber diskutiert wurde, ob eine Anpassung an jene Summen vorgenommen wird, die heute schon gängige Praxis bei jedem Neuvertrag sind. Es gibt nach den Erhebungen derzeit keine einzige Versicherung in Österreich, die Neuabschlüsse mit weniger als 10 Millionen € durchführt. Allerdings sind, wie vorhin richtig ausgeführt wurde, zirka ein Viertel der Versicherungsverträge noch Altverträge, die zur Anpassung anstehen.

Wir stehen hier bei der Gesetzgebung vor der Schwierigkeit, wie weit wir mit den Vorschriften gehen – gerade bei einer Pflichtversicherung ist das doch ein sehr weit gehender Eingriff, den wir vornehmen – und um wie viel weiter wir gehen, als die Union uns vorschreibt.

Man muss Folgendes bedenken: Sich zu versichern ist prinzipiell eine Angelegenheit, die jede Bürgerin/jeder Bürger selbst vorzunehmen und zu bedenken hat, weil er ja im Falle der Nichtversicherung oder Unterversicherung für den übersteigenden Schaden unbeschränkt haften kann.

 


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