BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 181

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weit, jedem Bürger, der Fußgänger ist, was jeder von uns täglich ist, auch noch zu sagen, was er anhaben muss. (Heiterkeit bei der SPÖ.)

In diesem Sinne: Versuchen wir, die Verkehrserziehung zu verbessern – das tun wir. Es gibt große Anstrengungen aller Straßenerhalter, von der Gemeinde bis zu den Erhaltern der Bundesstraßen und Autobahnen, die Straßen sicherer zu machen. Da brauchen wir unser Licht nicht unter den Scheffel zu stellen. Österreich hatte in den sechziger Jahren über 3 000 Verkehrstote. Wir alle haben in den letzten Jahrzehnten gemeinsam wirklich etwas zusammengebracht: Bei einer so deutlichen Steigerung des Verkehrsaufkommens eine solch starke Reduktion herbeizuführen, bedeutet, dass diese Maßnahmen greifen. Versuchen wir lieber, für die Fußgänger die Situation zu schaffen, dass sie als Fußgänger in sicherer Form Verkehrsteilnehmer sein können, als auch noch vorzuschreiben, was sie anhaben müssen.

In diesem Sinne appelliere ich an Sie, keinen Einspruch gegen dieses Gesetz zu erheben, sondern ihm so wie im Nationalrat zuzustimmen, und es so zu ermöglichen, dass es in Kraft tritt. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl. – Bundesrat Schennach: Hat die Frau Justizministerin zugestimmt?)

19.36


Vizepräsident Jürgen Weiss: Zum Wort gelangt nun Herr Bundesrat Molzbichler. – Bitte.

 


19.36.51

Bundesrat Günther Molzbichler (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz bietet grund­sätzliche Verbesserungen für den Schutz der Opfer von Verkehrsunfällen. Zwar sind nach wie vor bestimmte Fahrzeuge, etwa Elektrofahrräder, Kettenfahrzeuge des Bundesheeres oder landwirtschaftliche Fahrzeuge, von der Versicherungspflicht ausgenommen, hier übernimmt jedoch der Garantiefonds die Schadenshaftung.

Was sich jedoch wesentlich verändert, ist die Erhöhung der Mindestversiche­rungs­summen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Da findet eine Neuregelung statt. Gemäß der im Juni 2005 veröffentlichten 5. Kraftfahrversicherungs-Richtlinie der EU muss die Mindestversicherungssumme bei Sachschäden bei 1 Million € und bei Per­sonenschäden bei 5 Millionen € liegen. Diese Mindestanforderungen werden nun umgesetzt. Zuvor betrug die Mindestdeckungssumme 3 Millionen €, also lediglich die Hälfte der nun vorgeschlagenen Änderung.

In diesem Zusammenhang möchte ich zwei Aspekte ansprechen, meine Damen und Herren. Zum einen geht es um die Frage, wie wir mit Opfern von Fahrradunfällen, Unfällen mit Inlinern, Rollschuhen oder Skateboards umgehen. Da gibt es einen Grau­bereich, der von der Gesetzgebung nicht befriedigend abgedeckt ist und wo nach­gebessert werden sollte. Es sollte aber keine zusätzliche Haftpflichtversicherung für Fahrräder eingeführt werden.

Zum anderen geht es um die Erhöhung der Beiträge bei den Haftpflichtversicherungen. Die Erhöhung der Mindestversicherungssumme bei der Haftpflichtversicherung kann vor allem für jene teuer kommen, die bis dato einen Versicherungsvertrag mit einer Deckungssumme von 3 Millionen € abgeschlossen haben. Branchenschätzungen zufolge dürfte ein Viertel bis ein Drittel der Haftpflichtversicherten von den Verteuerun­gen betroffen sein. Laut Medienberichten wird die Verteuerung bei den Versicherungs­anbietern 3,5 bis 4 Prozent ausmachen.

Seitens der Versicherungsanbieter ist zu hören, dass die neue gesetzliche Regelung wichtig sei, da auch die Kosten der Verkehrsunfälle in den letzten Jahren erheblich gestiegen sind.

 


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