BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 182

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In diesem Zusammenhang möchte ich auf die 600 000 Pendlerinnen und Pendler in Österreich hinweisen, die auf ihr Auto angewiesen sind, da sie etwa mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht oder nur sehr schwer ihren Arbeitsplatz erreichen können.

Auf Grund der jüngsten Mineralölsteuererhöhung zahlen die Pendlerinnen und Pendler mehr. Laut den zuvor genannten Einschätzungen von Experten ist zu erwarten, dass auch die Haftpflichtversicherungsbeiträge erhöht werden. Gerade Wenigverdiener zahlen dabei empfindlich mehr, da sie keinen Anspruch auf die Pendlerpauschale haben. Es ist gut, dass die Pendlerpauschale angehoben wird.

Besser wäre es jedoch, dass die Pendlerpauschale auch jenen zugute käme, die weniger als 1 130 € brutto verdienen, das heißt vor allem teilzeitbeschäftigten Frauen. Diese Betroffenen könnten jedoch von der Pendlerpauschale profitieren, indem die Möglichkeit eines Absetzbetrages mit Negativsteuerwirkung eingeräumt wird. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.40


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Ebenfalls nicht.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

19.40.4824. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz geändert wird – Finanzstrafgesetz-Novelle 2007 (FinStrG-Novelle 2007) (81 d.B. und 122 d.B. sowie 7706/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen nun zum 24. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Todt. – Ich bitte um den Bericht.

 


19.41.01

Berichterstatter Reinhard Todt: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanz­strafgesetz geändert wird – Finanzstrafgesetznovelle 2007.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor. Ich komme daher zum Antrag.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2007 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für den Bericht.

Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

 


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