BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 183

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

19.42.0025. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994 und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden – (Reisekosten-Novelle 2007 – RK-Novelle 2007) (220/A und 123 d.B. sowie 7690/BR d.B. und 7707/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 25. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Todt. – Ich bitte um den Bericht.

 


19.42.16

Berichterstatter Reinhard Todt: Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994 und das Allge­meine Sozialversicherungsgesetz geändert werden – Reisekosten-Novelle 2007.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher zum Antrag.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2007 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.

 


19.43.16

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ich habe mit dem Berichterstatter Reinhard Todt im Ausschuss eine Wette abgeschlossen, dass er innerhalb von zwei Jahren dem Aus­schuss wiederum berichten wird, dass der Verfassungsgerichtshof diese heute beschlossene Regelung aufgehoben hat und dass es zu einer Neuregelung kommt.

Das ist auch der Hauptgrund für die Verweigerung unserer Zustimmung: Wenn der Verfas­sungsgerichtshof eine Verfassungswidrigkeit behauptet – in der alten Form im Einkommensteuergesetz unter § 26 – und man das jetzt an einen anderen Ort verschiebt – nämlich auf den § 3 – und behauptet, dass es jetzt verfassungskonform ist, ohne etwas an der Substanz zu ändern, dann stehen wir vor derselben Situation, dass es wahrscheinlich in einer Art Fallentscheidung des Verfassungsgerichtshofes wieder aufgehoben wird.

Das ist jetzt nicht nur die simple Meinung des Bundesrates Schennach, sondern Herr Professor Werner Doralt hat unlängst beide Punkte untersucht und ebenfalls festgestellt, dass es sich um eine Transferierung verfassungswidriger Bestimmungen an eine andere Gesetzesstelle handle, die nur durch die Behauptung, sie seien nun verfassungskonform, begleitet sei. Weiters hat Professor Doralt gemeint, dass die wettbewerbsverzerrenden Punkte dieser Regelung, die ebenfalls vom Verfassungs­gerichtshof kritisiert wurden – diese Branchengeschichten –, weiterhin bestehen.

Meine Damen und Herren! Das ist keine Regelung. Generell brauchen wir – aber ich glaube, da sind wir wieder einer Meinung – einmal eine große Reform des Einkom­mensteuergesetzes, denn 3 Milliarden € Reisekosten pro Jahr sind eine erkleckliche


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