BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 199

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Akademien zu Hochschulen geworden sein werden, und da diese Pädagogischen Hochschulen auch in der Form der Hochschule einen Weiterbildungsauftrag für die Pädagogen haben, wird es auch sehr viele Lehrerinnen und Lehrer geben, die sozu­sagen während ihrer beruflichen Tätigkeit hier Fortbildungsmaßnahmen ergreifen. Und hier war es allen einsichtig, dass die zu dieser Gruppe zählenden Personen, die nur wenige Tage während eines Semesters an der Hochschule sein werden, dafür nicht Studiengebühren zu entrichten haben und damit aber auch nicht Mitglieder der Hochschülerschaft im klassischen Sinn sein werden. Und daher war es notwendig, hier eine entsprechende Ausnahmeregelung zu treffen, die eigentlich von allen als recht und billig empfunden wurde.

Was sozusagen die künftige inhaltliche Weiterentwicklung der Pädagogischen Hoch­schulen anbelangt, wird es sicherlich noch eine Reihe von Diskussionen geben beziehungsweise werden solche zu führen sein über die Frage, wo sinnvollerweise die didaktischen Ausbildungen stattfinden, auch jene der AHS-Lehrer. Und ich verhehle nicht, auch die Hochschullehrer würden das eine oder andere mehr – denn jetzt haben sie gar nichts – an pädagogischer Ausbildung vertragen. – Insgesamt wird hier also gerade im Bereich AHS, BHS und vor allen Dingen Hochschulen eine zusätzliche pädagogisch-didaktische Ausbildung vonnöten sein. Darüber, wo und wie wir das ansiedeln, sollten wir noch diskutieren.

Ich danke auch, Herr Kollege Florianschütz, für den Hinweis betreffend Standards und Qualifikationen. Das betrifft zwar im Wesentlichen Kollegin Schmied, ich werde sie auch davon informieren – das war jetzt, bitte, nicht zynisch gemeint, in dem Bereich sind wir durchaus gut akkordiert –, es ist auch Teil einer gemeinsamen Arbeitsgruppe beider Ministerien im Rahmen dieser Qualifizierungsprozesse auf europäischer Ebene.

In Summe, glaube ich, zwei Gesetzesmaterien, die es wert wären, eine große Zustim­mung zu finden. Nochmals vielen Dank für Ihr Mitdiskutieren, für Ihr Sich-Mitenga­gieren, und herzlichen Dank auch für die Diskussion heute. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesräten der SPÖ sowie der Bundesräte Schennach und Mitterer.)

20.38


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Offenbar auch nicht.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerinnen- und Hoch­schülerschaftsgesetz 1998 geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

 


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