BundesratStenographisches Protokoll747. Sitzung / Seite 17

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Bundesrat Wolfgang Schimböck (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Frage lautet:

1566/M-BR/2007

„Welche Rolle spielt in dem von Ihnen vorgestellten Haftentlastungspaket der Ausbau der bedingten Entlassung?“

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Danke schön und danke auch für die Frage. Der Ausbau der bedingten Entlassung soll ein Kernstück des Haftentlastungs­pakets darstellen. Andere kurzfristiger realisierbare Maßnahmen sollten der vermehrte Einsatz von Geldstrafen anstelle der Verhängung kurzer Freiheitsstrafen oder die ge­setzliche Verankerung des bisher nur als Modellversuch geführten Projekts gemein­nützige Leistungen statt Ersatzfreiheitsstrafen sein. Auch im Zusammenhang mit der Gewerbsmäßigkeit werden Überlegungen angestellt.

Mittelfristig ist daran gedacht, dass die gemeinnützigen Leistungen ein noch breiteres Anwendungsfeld finden, sei es im Zusammenhang mit bedingter Strafnachsicht oder bedingter Entlassung, sei es auch als eigenständige Sanktion. Dabei wird es durchaus auch der Kooperation mit den Ländern bedürfen, weil eine der abzuklärenden Fragen sein wird, auf regionaler und lokaler Ebene eine ausreichende Zahl von Einrichtungen zu finden, bei denen Straffällige gemeinnützige Leistungen erbringen können.

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Ich darf noch eines nachholen: Frau Ministerin! Herzlichen Dank, dass du so kurzfristig reagiert hast und uns bei der Umrüstung der Tagesordnung entgegengekommen bist.

Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrat Wolfgang Schimböck (SPÖ, Oberösterreich): Frau Bundesministerin! Wann werden Sie dem Parlament die legislativen Maßnahmen für das Haftentlastungs­paket vorlegen?

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Der Entwurf wird gerade in der zu­ständigen Fachsektion ausgearbeitet. Er soll noch im Sommer zur Begutachtung ver­sendet werden, sodass er unter Einberechnung der üblichen Begutachtungsfrist von etwa sechs Wochen und einer angemessenen Zeit zur allfälligen Überarbeitung im Lichte der Ergebnisse des Begutachtungsverfahrens etwa Ende Oktober dem Minister­rat vorgelegt werden kann. Eine Beschlussfassung wäre dann im Nationalrat noch in diesem Jahr möglich. Dem Terminkalender im Hohen Haus will ich aber natürlich nicht vorgreifen.

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Danke. – Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Günther Köberl gemeldet.

 


Bundesrat Günther Köberl (ÖVP, Steiermark): Frau Bundesministerin! Planen Sie in diesem Zusammenhang Sondermaßnahmen für straffällig gewordene nicht – wie es heißt – aufenthaltsverfestigte Fremde?

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Tatsächlich ist im Regierungs­übereinkommen vorgesehen, dass wir bei den sogenannten nicht aufenthaltsver­festigten Drittstaatsangehörigen besondere Maßnahmen zu treffen haben. Gedacht ist insbesondere daran, dass wir nach einer gewissen Zeit der Verbüßung der Haftstrafe


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