BundesratStenographisches Protokoll747. Sitzung / Seite 19

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Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Danke.

Wir gelangen nunmehr zur 2. Anfrage, 1563/M, und ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Mag. Bernhard Baier, um die Verlesung der Anfrage.

 


Bundesrat Mag. Bernhard Baier (ÖVP, Oberösterreich): Frau Bundesminister! Sie sind in Ihrer Antwort teilweise schon auf die Frage eingegangen. Ich stelle trotzdem noch einmal die Frage, damit Sie sie umfassend beantworten können.

1563/M-BR/2007

„Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um die beabsichtigte Reform der bedingten Entlassung rückfallspräventiv zu gestalten?“

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Ich darf natürlich auf meine Antwort zur vorhergehenden Frage verweisen. Mir scheint insbesondere wichtig zu sein, dass wir die Möglichkeiten, die wir im Prognosebereich heute haben, besser einsetzen. Mir scheint insbesondere wichtig zu sein, dass wir die konkreten Erfahrungen, die eben im Strafvollzug mit diesen Personen gemacht worden sind, die Verlässlichkeit bei der Ein­haltung verschiedener Auflagen et cetera, mit berücksichtigt werden und dass die be­dingte Entlassung – das ist ja wahrscheinlich auch Gegenstand weiterer Fragen – auch nicht von einem Tag zum anderen erfolgt, sondern gut vorbereitet wird, in der Zeit da­nach auch eine Begleitung erfolgt und dass allfällige Auflagen auch in der Zeit danach möglich sind.

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Danke. – Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte sehr.

 


Bundesrat Mag. Bernhard Baier (ÖVP, Oberösterreich): Können Sie sich bei be­stimmten Deliktsgruppen, etwa bei Sexualdelikten, eine Verlängerung der Probezeit vorstellen?

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Mit dem Strafrechtsänderungsge­setz 2001 wurde die Möglichkeit der Verlängerung der Probezeit bei der bedingten Ent­lassung aus dem Maßnahmenvollzug und aus der lebenslangen Freiheitsstrafe ge­schaffen. Damit sind die schwersten Fälle, glaube ich, grundsätzlich hinreichend ab­gesichert. Allerdings wird derzeit auch überlegt, eine neue Kategorie von bedingten Entlassungen zu einem vorgeschrittenen Zeitpunkt des Vollzugs für bestimmte Fälle vorzusehen, in denen eine in der Haft begonnene Behandlung in Freiheit fortgesetzt werden soll. In einem solchen Fall könnte die Probezeit unter Umständen auch länger dauern als nach geltendem Recht. Eine generelle Verlängerung der Probezeit für be­stimmte Delikte oder Deliktsgruppen kann ich mir nicht vorstellen.

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Danke schön. – Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Wolfgang Schimböck gemeldet. – Bitte.

 


Bundesrat Wolfgang Schimböck (SPÖ, Oberösterreich): Frau Bundesministerin! Wie hoch ist die Rate der bedingten Entlassungen in Österreich im Vergleich zu den ande­ren Ländern?

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: In Österreich liegt die Rate der be­dingten Entlassungen bei rund 20 Prozent. Ich habe zuerst ja schon vom Vergleich mit


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