„Welche legistischen Maßnahmen wollen Sie setzen, da Sie im Rahmen Ihres ,Haftentlassungspaketes‘ angekündigt haben, die bedingte Entlassung auszuweiten?“
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Danke. – Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Die Konzentration auf die bedingte Entlassung führt natürlich dazu, dass ich mich jetzt in einem gewissen Ausmaß wiederholen muss. Zum einen wollen wir die materiellrechtlichen Voraussetzungen flexibler gestalten, das betrifft die Prognosekriterien ebenso wie die zeitlichen Voraussetzungen, und es soll auch eine bedingte Entlassung aus dem unbedingten Teil einer teilbedingten Freiheitsstrafe möglich sein. Zum anderen halte ich auch das Abstellen auf generalpräventive Erwägungen bei der bedingten Entlassung für nicht mehr sachgerecht. Ich beabsichtige daher, auch insofern den schon mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 1987 eingeschlagenen Weg fortzusetzen. Überlegt werden allfällige Änderungen, wie auch schon erwähnt, im Bereich der über die bedingte Entlassung entscheidenden Personen sowie im Bereich des Verfahrens bei der bedingten Entlassung. Flankiert werden soll – ich möchte das ausdrücklich noch einmal betonen – die Ausweitung der bedingten Entlassung durch ein vermehrtes Angebot an ambulanter Betreuung, insbesondere im Bereich der Bewährungshilfe.
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.
Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Da wir jetzt bereits die dritte Runde dazu gesprochen haben, erlaube ich mir, ein bisschen vom Thema wegzugehen.
Inwieweit sehen Sie nach der Zerstörung des Jugendgerichtshofes, der ja über Jahrzehnte ein Modell für ganz Europa war, Chancen, hier doch wieder in die Richtung eines eigenen Jugendgerichtshofes in Österreich zu kommen?
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Wie auch schon in den Medien angekündigt, denke ich, dass wir jedenfalls im Osten Österreichs wieder einen eigenen Jugendgerichtshof haben sollten. Man wird auch darüber nachdenken müssen, wie wir die jugendgerichtlichen Strukturen zumindest an den Sitzen der Landesgerichte – oder den größeren Landesgerichten – in Gesamtösterreich verbessern können. Es soll wieder einen eigenen Jugendgerichtshof geben. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ.)
Meine Amtsvorgänger haben ja das Projekt verfolgt, an einem Standort im 3. Bezirk in Wien ein zweites Wiener Straflandesgericht zu errichten. Von diesen Plänen möchte ich abrücken; gegen diese Pläne gibt es auch sehr viele Widerstände aus den betroffenen Kreisen: von den Richtern, von den Anwälten, von den Verantwortlichen im Vollzug. Wir wollen diesen Standort nutzen, um dort wieder einen Jugendgerichtshof mit angeschlossener Jugendvollzugsanstalt und vielen Zusatzeinrichtungen, die sich insbesondere auf Jugendliche, aber auch auf andere spezifische Zielgruppen beziehen, zu schaffen.
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Danke schön. – Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Schimböck gemeldet. – Ich bitte um die Zusatzfrage.
Bundesrat Wolfgang Schimböck (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Wie gedenken Sie im Detail, in diesem Bereich tätig zu werden, und wie können sich die Justizbehörden hier noch bürgerfreundlicher entwickeln?
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Bitte, Frau Ministerin.
Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Ich weiß nicht, ob ich eine Nachfrage stellen darf: „In diesem Bereich tätig werden“ bezieht sich auf den Jugendgerichtshof? – Okay.
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