BundesratStenographisches Protokoll747. Sitzung / Seite 22

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Tatsache ist natürlich, dass hier ein Neubau erfolgen muss. Das heißt, da sind gewisse Planungen und jetzt auch Umplanungen notwendig, weil ja die bisherigen Planungen in Richtung eines zweiten Straflandesgerichtes für Wien gelaufen sind. Die werden der­zeit abgeschlossen. Die Funktionsanforderungen, die baulichen Anforderungen an ein Jugendkompetenzzentrum sind anders.

Im Anschluss daran wird die Bundesimmobiliengesellschaft einen Architektenwettbe­werb durchführen und dann die entsprechenden Schritte setzen, damit wir die bauli­chen Voraussetzungen bekommen. Parallel dazu arbeiten wir natürlich an der inhalt­lichen Konzeption dieses Jugendgerichtshofes, insbesondere an allen Überlegungen, wie wir tatsächlich wieder die Vorreiterrolle, die Österreich in der Jugendgerichtsbarkeit auch im internationalen Vergleich gehabt hat, einnehmen und wie wir, gerade auch durch das Anschauen ausländischer Beispiele, hier wieder sozusagen auf den letzten Stand kommen können.

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Danke. – Eine weitere Zusatzfrage kommt von Herrn Bundesrat Ager. – Ich bitte um die Zusatzfrage.

 


Bundesrat Hans Ager (ÖVP, Tirol): Geschätzte Frau Bundesministerin! Sie haben meine Frage teilweise schon im Zusammenhang mit dem Jugendgericht beantwortet. In einem Modellversuch an mehreren Gerichten seit 2006 wird den Verurteilten, die die Geldstrafe nicht bezahlen, angeboten, anstatt der Ersatzfreiheitsstrafe gemeinnützige Leistungen zu erbringen.

Welche Erkenntnisse ziehen Sie aus den bisherigen Erfahrungen?

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Tatsächlich ist dieser Modellversuch bisher sehr erfolgreich gelaufen. Es gibt einige sehr überraschende Erkenntnisse. Eine, die für uns sehr wichtig ist, ist, dass dieses Angebot generell sehr gut angenommen worden ist.

Allein durch diese Modellversuche konnten wir uns schon 11 000 Hafttage ersparen, obwohl dieser Modellversuch noch gar nicht flächendeckend in Österreich durchgeführt wird. Also das ist ein guter Grund, diesen Modellversuch auszuweiten, ihn letztendlich auf eine gesetzliche Basis zu stellen und das Instrument der gemeinnützigen Arbeit auch über die Ersatzfreiheitsstrafe hinaus einzusetzen.

Ein überraschendes und verblüffendes Ergebnis war, dass das Angebot, gemeinnüt­zige Arbeit statt Ersatzfreiheitsstrafe zu leisten, in dem Sinne abschreckender wirkte, dass diejenigen, die die Geldstrafe geschuldet haben, dann plötzlich in einem wesent­lich höheren Ausmaß die ursprüngliche Geldstrafe doch bezahlt haben. Insofern, den­ke ich, ist dieses Ergebnis auch ermutigend: dass nämlich der ursprüngliche Straf­zweck offensichtlich durch gemeinnützige Arbeit leichter erreicht werden kann als durch Freiheitsstrafen.

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Danke schön.

Wir gelangen nunmehr zur 4. Anfrage, 1567/M. – Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Florianschütz, um die Verlesung der Anfrage.

 


Bundesrat Peter Florianschütz (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Bundesministerin! Meine Frage lautet:

1567/M-BR/2007

 


„Wie ist der Stand der Beratungen betreffend die geplante große Familienrechtsre­form?“

 


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