BundesratStenographisches Protokoll747. Sitzung / Seite 23

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Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Im Regierungsübereinkommen finden sich ja an den verschiedensten Stellen Aufträge, im Bereich des Familienrechts Refor­men durchzuführen. Gemeinsam mit meiner Kollegin Kdolsky habe ich versucht, diese diversen Aufträge in einem Paket zusammenzufassen, und wir haben durch Minister­ratsvortrag, angenommen am 2. Mai, eine Arbeitsstruktur eingesetzt, die sozusagen für die Erfüllung dieser Aufträge Vorschläge unterbreiten soll.

Es wurde eine gemeinsame Lenkungsgruppe eingesetzt, in der alle mit betroffenen, mit zuständigen Bundesministerien vertreten sind, aber es sind natürlich nicht nur die zu­ständigen Ministerien in allen Arbeitsstrukturen vertreten, sondern auch die Vertreterin­nen und Vertreter der organisierten Zivilgesellschaft.

Wir haben entsprechend den sechs inhaltlichen Schwerpunkten sechs Arbeitsgruppen, die unter dieser Lenkungsgruppe arbeiten, eingesetzt, wobei jeweils drei unter dem Vorsitz des Justizministeriums stehen und drei unter dem Vorsitz des Bundesministe­riums für Gesundheit, Familie und Jugend.

Diese drei inhaltlichen Schwerpunkte, die sich in den Arbeitsgruppen abbilden, betref­fen zum einen die Frage der ungerechtfertigten Ungleichbehandlungen von Lebensge­meinschaften im Vergleich zu Ehen, das ist die sogenannte Arbeitsgruppe Lebensge­meinschaften.

Dann gibt es die Arbeitsgruppe eheliches Vermögensrecht. – Hier geht es insbeson­dere um die Durchforstung des Rechts der Ehepakte, die Beseitigung diskriminierender Rechtsinstitute und die Erweiterung der Gestaltungsfreiheit bei der Verfügung über eheliches Gebrauchsvermögen.

Es gibt weiters eine Arbeitsgruppe Gewaltschutz, die sich insbesondere mit der Be­kämpfung familiärer Gewalt beschäftigt. – Themen, die sich in dieser Gruppe stellen, sind zum Beispiel die Ausweitung der einstweiligen Verfügung zum Schutz vor Gewalt in der Familie, die Evaluierung der Anti-Stalking-Bestimmung, die Vernehmung des Opfers in Abwesenheit des Täters auch im zivilgerichtlichen Verfahren, die Geheimhal­tung der Wohnanschrift des Opfers im zivilgerichtlichen Verfahren, die Schaffung eines neuen Straftatbestandes und anderes.

Weiters gibt es eine Arbeitsgruppe gleichgeschlechtliche Partnerschaften. – Hier geht es um die Anpassung der Rechtssituation gleichgeschlechtlicher Paare unter Bedacht­nahme auf die Straßburger Rechtsprechung und die europäische Rechtsentwicklung.

Die Arbeitsgruppe Unterhaltssicherung beschäftigt sich mit der Schließung der Lücken im System der Unterhaltssicherung von Kindern und mit der Vereinfachung des Sys­tems der Unterhaltsbevorschussung. – Gerade in diesem Bereich haben wir ja doch einiges vor uns, weil hier eben ziemlich große Lücken entstanden sind.

Dann gibt es noch eine Arbeitsgruppe Patchworkfamilien. – Hier geht es um die Zuwei­sung bestimmter Aufgaben und Befugnisse an Stiefelternteile ohne Schmälerung der Rechte des leiblichen Elternteiles.

Die Arbeitsgruppen haben ihre Beratungen begonnen oder werden dies jetzt noch im Juli tun. Die Vorgabe aus dem Ministerrat ist, dass bis Ende dieses Jahres für alle sechs dieser Bereiche sehr konkrete Punktationen, die dann in Gesetzentwürfe umge­wandelt werden können, vorliegen.

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Danke.

Ich darf den in der Zwischenzeit aus dem Stau entflohenen Landeshauptmann der Steiermark, Mag. Franz Voves, hier bei uns herzlich begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

 


Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


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