BundesratStenographisches Protokoll747. Sitzung / Seite 24

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Bundesrat Peter Florianschütz (SPÖ, Wien): Die Zusatzfrage – Sie haben schon kurz angesprochen, dass es eine Arbeitsgruppe dazu gibt – lautet: Wie stehen Sie persönlich zu einer beim Standesamt registrierten Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare?

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Im Vordergrund der rechtspolitischen Überlegungen steht, gleichgeschlechtlichen Paaren einen rechtlichen Rahmen für ihr Zusammenleben zu geben und damit zum einem der Rechtsprechung des EGMR Rechnung zu tragen und zum anderen die bestehenden Diskriminierungen dieser Men­schen zu beseitigen.

Hier die verschiedenen Lösungsmöglichkeiten zu prüfen und darzustellen wird eben Aufgabe dieser Arbeitsgruppen sein. Eine dieser Möglichkeiten ist wohl auch die beim Standesamt und bei den Standesbeamten registrierte Partnerschaft.

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundes­rätin Roth-Halvax gemeldet. – Ich bitte um die Zusatzfrage.

 


Bundesrätin Sissy Roth-Halvax (ÖVP, Niederösterreich): Frau Bundesminister! Gibt es auf Grund widersprüchlicher Judikatur des OGH schon legistische Überlegungen zu „wrongful birth“ beziehungsweise zu „wrongful connection“?

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Dieses Thema war ja Gegenstand auch der Beratungen im Justizausschuss des Nationalrates. Wir sind dort überein­gekommen, dass dieses Thema tatsächlich ein sehr zentrales Thema ist und dass die jetzige Lage, wie sie sich aus der Judikatur ergibt, nicht zufriedenstellend ist.

Die Beratungen sind noch nicht zur Gänze abgeschlossen, aber ich denke, wahr­scheinlich wird das Gegenstand einer Expertenanhörung, einer Enquete sein. Ob diese hier im Parlament stattfindet oder ob wir sie im Justizministerium veranstalten, ist noch nicht abschließend geklärt.

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Danke. – Eine weitere Zusatzfrage kommt von Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Ich bitte um die Zusatzfrage.

 


Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Ich möchte noch ein­mal zurückkommen zur Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaften.

Ich möchte gerne von Ihnen wissen, welche Maßnahmen Sie in diesem Bereich pla­nen, insbesondere beim Erbrecht, bei der Pflege – sprich: beim Angehörigenstatus –, bei der Adoption und beim Standesamt.

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich der Arbeitsgruppe, die jetzt eingesetzt worden ist, nicht wirklich vorgreifen kann. Das war ja der Sinn der Arbeitsgruppe, dass wir hier auf möglichst breiter Basis zwei Problemkreise lösen. Das ist zum einen – und ich denke, hier ist der Konsens ja sehr breit gegeben –, dass wir bestehende rechtliche Diskriminierungen beseitigen. Die et­was heiklere Frage ist natürlich die, ob eine und welche Form der eingetragenen Part­nerschaft geschaffen werden kann.

Gemeinsame Ausgangslage in der Regierung ist jedenfalls, und das ist auch im Minis­terratsvortrag so vorgesehen, dass es nicht dazu kommen soll, dass das Institut der Ehe so, wie sie im ABGB vorgesehen ist, für gleichgeschlechtliche Partnerschaften ge­öffnet wird. Also – ich sage es in der verkürzten Form – die „Homo-Ehe“ wird es nicht


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