geben. Und es soll auch eine Form der registrierten Partnerschaft nur für gleichgeschlechtliche Beziehungen geben und nicht – um auch wieder eine landläufige Bezeichnung zu verwenden – in Form einer „Ehe light“. Wenn wir hier weiterkommen, dann gehen die Überlegungen in Richtung dieser eingetragenen Partnerschaften.
Wie gesagt: Ob es dann die Eintragung beim Standesamt ist oder eine andere Form gefunden wird, ist jetzt noch nicht zu sagen, und ich möchte hier auch wirklich die Vorschläge der Arbeitsgruppe abwarten.
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wir gelangen nunmehr zur 5. Anfrage, 1564/M. – Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Dr. Kühnel, um die Verlesung der Anfrage.
Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Herr Präsident! Frau Bundesministerin!
„Wie sehen Ihre Pläne für ein Jugendkompetenzzentrum in Wien Landstraße konkret aus?“
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Ich konnte ja aus Anlass einer früheren Frage schon einige Grundzüge bekannt geben: Wie gesagt, der Standort ist im 3. Wiener Gemeindebezirk in der Baumgasse vorgegeben, um dort wieder einen eigenständigen Jugendgerichtshof – das sage ich auch gleich dazu: ohne Zuständigkeit in bezirksgerichtlichen Strafsachen – sowie eine eigenständige Staatsanwaltschaft und eine Justizanstalt mit einem derzeitigen Planungsstand von 590 Belegplätzen zu schaffen.
An diesem Standort soll auch die Strafvollzugsakademie mit modernen Schulungs- und Tagungsmöglichkeiten untergebracht werden, und mit diesen Planungen wollen wir auch eine nach modernstem Standard ausgestattete Justizanstalt schaffen, die den dringenden zusätzlichen Haftraumbedarf, den wir im Raum Wien haben, abdecken soll.
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.
Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Werden Sie zumindest auch Teile der Jugendanstalt Gerasdorf nach Wien verlegen?
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Eine generelle Vermischung der Haftpopulationen des Jugendvollzugs auf den Ebenen der geplanten Justizanstalt Wien, Baumgasse, und der Justizanstalt für Jugendliche in Gerasdorf würde der jetzigen Gesetzeslage gemäß dem Jugendgerichtsgesetz widersprechen und hätte auch für die Durchführung von Ausgängen mehr Nachteile als Vorteile.
Die Justizanstalt Gerasdorf liegt ja nicht sehr weit vom Großraum Wien entfernt, und Ausgänge, auch sozusagen inmitten der Gefahren der Großstadt, sind möglich. Eine gründliche Vorbereitung auf einen geplanten Ausgang, etwa mit Mitarbeitern des Sozialen Dienstes und des Psychologischen Dienstes, und ein erforderliches Nacharbeiten von Ausgängen sind auch jetzt möglich und werden auch so gehandhabt.
Eine Mehrheit der Insassen der Justizanstalt für Jugendliche in Gerasdorf geht auch in die dortige Berufsschule beziehungsweise kann in den dort vorhandenen Lehrbetrieben eine Ausbildung absolvieren. Auch diese Möglichkeit hätten wir am Standort Wien nicht, wo ja die „Kurzstrafigen“ und Untersuchungshäftlinge sein sollen. Ich glaube nicht, dass es sinnvoll wäre, diese guten Ausbildungsmöglichkeiten, die wir in Geras-
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