BundesratStenographisches Protokoll747. Sitzung / Seite 27

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1569/M-BR/2007

„Welche konkreten strafrechtlichen Maßnahmen planen Sie, um der steigenden Krimi­nalität ausländischer Berufsverbrecher so entgegenzuwirken, dass dies auch für die Bevölkerung merkbar wird?“

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Anders als vielleicht im Polizeibereich kann die Justiz bei der Kriminalitätsbekämpfung kaum nach außen hin wahrnehmbare Zeichen setzen. Wir können weder vermehrte Streifendienste einsetzen noch andere wirklich sichtbare Maßnahmen treffen.

Tatsache ist, dass der Ausländeranteil in der Strafhaft derzeit bei 40 Prozent liegt und bei den Untersuchungshäftlingen sogar bei mehr als 60 Prozent. Für uns sind daher alle Maßnahmen sehr wichtig, die es ermöglichen, dass der Strafvollzug an diesen Per­sonen nicht bei uns im Inland stattfindet, sondern auf Grund verschiedener Maßnah­men, insbesondere auch auf Grund EU-rechtlicher Maßnahmen, der Strafvollzug, so­weit wie möglich, im Heimatstaat stattfindet.

Wir haben auf Grund eines Abkommens im Rahmen des Europarates, das aber nicht so leicht zu handhaben ist, jetzt schon gewisse Möglichkeiten. Wir werden künftig ein gemeinschaftsrechtliches Instrument haben, das auf Grund einer – auch österreichi­schen – Initiative zustande gekommen ist, um den Strafvollzug generell im Heimatland zu ermöglichen. Wir müssten in diesem Kontext natürlich auch einige österreichische Bürger, die in Strafanstalten der anderen EU-Länder sitzen, zurücknehmen. Aber netto wäre das eine Entlastung für Österreich.

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zu einer weiteren Zusatzfrage von Herrn Bundesrat Schennach. – Ich bitte um die Zusatzfrage.

 


Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Die berufliche Ausbildung zum Verbrecher kenne ich nicht – weil hier von „Berufsver­brechern“ die Rede ist –, aber möglicherweise ist das die Bezeichnung für die organi­sierte Kriminalität. Das hat auch eine gewisse Konnotation, wenn man sagt, die auslän­dischen Berufsverbrecher.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass man Datenmaterial hat. Planen Sie eine Verurteilungsstatistik, aus welcher die Festigkeit der Integrationsfaktoren wie Aufent­haltsdauer und so weiter ablesbar ist, damit wir einmal in diesem Themenbereich – Sie haben gesagt, 40 Prozent, 60 Prozent in der U-Haft – Daten bekommen, damit man auch die unterschiedlichen Integrationsfaktoren ablesen kann?

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Tatsache ist, dass im Bereich der Statistik vieles verbesserungswürdig ist. Ich habe mir beim Amtsantritt sagen lassen müssen, dass es ein langjähriges Anliegen ist, im Bereich der Justiz eine verbesserte Statistik ganz generell einzuführen, im zivilrechtlichen Bereich, aber insbesondere im Bereich der Strafjustiz.

Wir haben jetzt verschiedene Maßnahmen in die Wege geleitet, die uns ermöglichen sollen, das, was wir derzeit schon an Daten haben, besser darstellen und besser aus­werten zu können, wobei qualitative Aspekte wie der Grad der Integration wahrschein­lich immer eine gewisse Schwierigkeit darstellen werden. Wir werden aber auch Auf­träge nach außen vergeben müssen, um generell im Bereich der Statistik Verbesserun-


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