gen einzuführen. Tatsache ist, dass derzeit in vielen Fällen Einzelauswertungen notwendig sind und wir hier die Instrumente sicher stark verbessern müssen.
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Eine weitere Zusatzfrage kommt von Herrn Bundesrat Reisenberger. – Ich bitte um die Zusatzfrage.
Bundesrat Harald Reisenberger (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! In welcher Weise kann die Ausreise von Drittstaatsangehörigen nach ihrer Entlassung aus der Haft sichergestellt werden?
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Die ausländischen Insassen sollen von den Betreuungsdiensten sofort nach der Übernahme in die Strafhaft über die Möglichkeit einer Strafvollstreckung im Heimatland informiert werden. Dies deshalb, weil eine Resozialisierungsarbeit nur im jeweiligen Heimatland tatsächlich erfolgreich sein kann. Ebenso sind zum Beispiel Therapiegespräche natürlich nur in der jeweiligen Muttersprache sinnvoll. Bei einer Strafvollstreckung im Heimatland können auch die familiären Bindungen besser aufrechterhalten werden. Daher sollte unter allen Umständen versucht werden, dass die Haft möglichst nahe bei Familienangehörigen et cetera vollzogen werden kann.
Wir in der Justiz kooperieren mit dem Verein Menschenrechte Österreich, der derzeit Rückkehrberatungen in den Justizanstalten Wien Josefstadt, Wien Simmering, Korneuburg und Sonnberg durchführt. Dadurch soll die freiwillige Rückkehr als normaler Passagier in das jeweilige Heimatland erreicht und eine Schubhaft nach Möglichkeit vermieden oder zumindest verkürzt werden. Der Verein unterstützt Rückkehrwillige auch bei der Organisation der Heimreise.
Ferner werden derzeit mit dem Bundesministerium für Inneres, dort mit der Fremdenpolizei und der Grenzkontrolle, Gespräche geführt, um die Kommunikation und die In-formation zwischen der Fremdenpolizei und dem Strafvollzug weiter zu verbessern. Nicht nur der ausländische Insasse, sondern auch die Justiz hat ein Interesse daran, dass der fremdenpolizeiliche Status des Insassen so schnell wie möglich geklärt wird. Dies kann Einfluss darauf haben, ob der Antrag auf Übernahme der Strafvollstreckung im Heimatland gestellt wird.
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Eine weitere Zusatzfrage stellt Herr Bundesrat Kritzinger. – Ich bitte um die Zusatzfrage.
Bundesrat Helmut Kritzinger (ÖVP, Tirol): Herr Präsident! Frau Ministerin! Bestehen seitens Ihres Ressorts – abgesehen von dem angesprochenen Bereich – Überlegungen zur Schaffung neuer Straftatbestände im materiellen Strafrecht?
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Ich habe ja bereits einige Beispiele angesprochen. Im Rahmen der Verbesserungen zum Schutz vor häuslicher Gewalt soll insbesondere ein neuer Straftatbestand geschaffen werden, der lange anhaltende Gewaltbeziehungen und die Kombination verschiedener Delikte, die üblicherweise eben kombiniert vorkommen, besser abdecken soll.
Wir werden im Zuge der Umsetzungen einiger EU-Vorgaben einige Straftatbestände nachschärfen müssen. Das gilt insbesondere für den Tatbestand der Verhetzung.
Im Hinblick auf die EURO 2008 wollen wir auch einen neuen Tatbestand einführen, der den Raufhandel im Kontext von Massenveranstaltungen von der Gefahr einer Körperverletzung abkoppelt. Der Polizei soll es möglich sein, wenn es bei Großveranstaltun-
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