BundesratStenographisches Protokoll747. Sitzung / Seite 29

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gen zu Raufereien kommt, schon früher einzugreifen. Das sind einige Bereiche aus dem materiellen Strafrecht, in denen jetzt konkrete Änderungen geplant sind.

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Danke schön.

Wir kommen zur 7. und vorletzten Anfrage, 1568/M. – Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Preiner, um die Verlesung der Anfrage.

 


Bundesrat Erwin Preiner (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin!

1568/M-BR/2007

„Sind die von Ihrem Vorgänger gehegten, für den ländlichen Raum sehr unerfreulichen Pläne über die Zusammenlegung von Bezirksgerichten endgültig ad acta gelegt?“

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Es ist nicht meine Absicht, die Zu­sammenlegung und Schließung von Bezirksgerichten im großen Stil weiterzuführen. Ich glaube, dass die Bezirksgerichte eine sehr wichtige Rolle haben, gerade im Sinne der Nähe zu den Bürgern. Ich selbst habe mich gerade jetzt bei einem Besuch in Vor­arlberg von der Attraktivität kleiner Bezirksgerichte – zum Beispiel im Montafon, in Schruns – überzeugen können.

Ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir auf dem Stand, der jetzt auf Grund von Schlie­ßungen und Kürzungen erreicht ist, verbleiben, dass wir hier keine weiteren Schließun­gen oder Zusammenlegungen im großen Stil durchführen. Damit möchte ich Einzelfälle nicht ausschließen, wenn tatsächlich ein anderes Bezirksgericht sehr nahe liegt, die Bürger sich dort auch viel häufiger aufhalten als am Sitz des anderen Bezirksgerichtes. Also mit Ausnahme von ganz wenigen Einzelfällen möchte ich diese Politik nicht fort­setzen.

Gleiches gilt für andere Pläne, die es gegeben hat, zum Beispiel die strafrechtliche Zu­ständigkeit von Bezirksgerichten nur mehr beim Bezirksgericht am Sitz des Landesge­richts zum Tragen kommen zu lassen oder bezüglich der Abschaffung einiger Ebenen.

Ich möchte der Justiz oder der Justizorganisation durch diese Zusagen beziehungswei­se auch durch die Aufstockungen im Stellenplan, die gelungen sind, möglichst stabile Rahmenbedingungen geben. Es sollen sich die Personen in der Justiz wieder darauf konzentrieren können, ihre eigentlichen Leistungen, ihre eigentlichen Aufgaben zu er­füllen, und nicht all ihre Kräfte in Abwehrschlachten gegen Pläne des Justizministe­riums aufgehen lassen. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte sehr.

 


Bundesrat Erwin Preiner (SPÖ, Burgenland): Wie sieht die Auslastungssituation der Bezirksgerichte derzeit und generell aus?

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Wie Sie vielleicht wissen, gibt es in der Justiz eine Personalanforderungsrechnung. Wir können also vergleichbare, gerade über die Auslastung relativ gute Daten vorlegen. Für das Jahr 2006 sieht die Situation so aus, dass die Auslastung der Richter der Bezirksgerichte im Bundesdurchschnitt bei 106,53 Prozent liegt. Das ist genau in der vorgegebenen Bandbreite, die vorsieht, dass in etwa eine Auslastung zwischen 90 und 110 Prozent gegeben sein soll, um nicht entweder zu wenig ausgelastet oder übermäßig belastet zu sein.

 


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