Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wir kommen jetzt zu einer weiteren Zusatzfrage, gestellt von Herrn Bundesrat Saller. – Ich bitte um die Zusatzfrage.
Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ihrer Antwort der ersten Frage entnehmend: Somit können Sie weitere Zusammenlegungen kleinerer Bezirksgerichte nicht ausschließen?
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Um das auf den Punkt zu bringen und auch die Größenordnungen deutlich zu machen: Für mich stellt sich derzeit nur für zwei Bezirksgerichte in Österreich die Frage, ob nicht doch die Zusammenlegung mit einem sehr nahe liegenden Bezirksgericht sinnvoll ist – zwei von 140.
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Eine weitere Zusatzfrage, gestellt von Herrn Bundesrat Franz Breiner. – Ich bitte um die Zusatzfrage.
Bundesrat Franz Breiner (Grüne, Oberösterreich): Frau Ministerin! Kleinere Bezirksgerichte verlieren ja auch durch den Aufgabenbereich manchmal etwas an Bedeutung und geraten dadurch ins Strudeln, was dann die Möglichkeit bietet, eine Zusammenlegung durchzuführen.
Meine Frage dazu ist: Wäre es nicht durch Spezialisierungen von Aufgaben, die durchaus dezentral durchgeführt werden können, möglich, kleinere Bezirksgerichte aufzuwerten?
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Ich denke, dass die jetzigen Zuständigkeitsbereiche der Bezirksgerichte im Großen und Ganzen in Ordnung sind. Eine zusätzliche Aufwertung ist derzeit nicht im Gespräch.
Mir ist es schon wichtig – und das habe ich vorher auch schon gesagt –, dass diese Debatte und diese Pläne, die strafrechtliche Zuständigkeit der Bezirksgerichte abzuschaffen beziehungsweise nur mehr beim Bezirksgericht am Sitz des Landesgerichtes zu konzentrieren, nicht weiterverfolgt werden sollen. Das heißt also, dass – was die Debatte ja immer war – die strafrechtliche Zuständigkeit wegfallen soll, das wird nicht der Fall sein. Im Gegenteil, wir wollen – und das ist auch durchaus ein Auftrag aus dem Regierungsübereinkommen – durchaus auch zum Beispiel die Anklagestruktur bei den Bezirksgerichten, sprich die Bezirksanwälte, stärken und auch einiges in der Organisation verbessern, gerade im Zusammenhang mit der anstehenden Reform der Strafprozessordnung. Aber eine größere Kompetenzverlagerung hin zu den Bezirksgerichten steht nicht zur Debatte.
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Danke.
Wir kommen jetzt zur 8. Anfrage, 1565/M. – Ich bitte die Anfragestellerin, MMag. Eibinger aus der Steiermark, um die Verlesung der Anfrage.
Bundesrätin MMag. Barbara Eibinger (ÖVP, Steiermark): Frau Bundesministerin!
„Sind bereits alle Voraussetzungen für den Übergang zum neuen staatsanwaltschaftlich geführten Ermittlungsverfahren geschaffen?“
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Danke speziell für diese Frage, weil es uns derzeit ein sehr großes Anliegen ist, dass wir den 1. Jänner 2008 sehr gut vor-
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