BundesratStenographisches Protokoll747. Sitzung / Seite 30

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Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wir kommen jetzt zu einer weiteren Zusatzfrage, ge­stellt von Herrn Bundesrat Saller. – Ich bitte um die Zusatzfrage.

 


Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ihrer Antwort der ersten Frage entnehmend: Somit können Sie weitere Zusammenlegungen kleinerer Bezirksgerichte nicht ausschließen?

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Um das auf den Punkt zu bringen und auch die Größenordnungen deutlich zu machen: Für mich stellt sich derzeit nur für zwei Bezirksgerichte in Österreich die Frage, ob nicht doch die Zusammenlegung mit einem sehr nahe liegenden Bezirksgericht sinnvoll ist – zwei von 140.

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Eine weitere Zusatzfrage, gestellt von Herrn Bun­desrat Franz Breiner. – Ich bitte um die Zusatzfrage.

 


Bundesrat Franz Breiner (Grüne, Oberösterreich): Frau Ministerin! Kleinere Bezirks­gerichte verlieren ja auch durch den Aufgabenbereich manchmal etwas an Bedeutung und geraten dadurch ins Strudeln, was dann die Möglichkeit bietet, eine Zusammenle­gung durchzuführen.

Meine Frage dazu ist: Wäre es nicht durch Spezialisierungen von Aufgaben, die durch­aus dezentral durchgeführt werden können, möglich, kleinere Bezirksgerichte aufzu­werten?

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Ich denke, dass die jetzigen Zustän­digkeitsbereiche der Bezirksgerichte im Großen und Ganzen in Ordnung sind. Eine zu­sätzliche Aufwertung ist derzeit nicht im Gespräch.

Mir ist es schon wichtig – und das habe ich vorher auch schon gesagt –, dass diese Debatte und diese Pläne, die strafrechtliche Zuständigkeit der Bezirksgerichte abzu­schaffen beziehungsweise nur mehr beim Bezirksgericht am Sitz des Landesgerichtes zu konzentrieren, nicht weiterverfolgt werden sollen. Das heißt also, dass – was die Debatte ja immer war – die strafrechtliche Zuständigkeit wegfallen soll, das wird nicht der Fall sein. Im Gegenteil, wir wollen – und das ist auch durchaus ein Auftrag aus dem Regierungsübereinkommen – durchaus auch zum Beispiel die Anklagestruktur bei den Be­zirksgerichten, sprich die Bezirksanwälte, stärken und auch einiges in der Organisa­tion verbessern, gerade im Zusammenhang mit der anstehenden Reform der Strafpro­zessordnung. Aber eine größere Kompetenzverlagerung hin zu den Bezirksgerichten steht nicht zur Debatte.

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Danke.

Wir kommen jetzt zur 8. Anfrage, 1565/M. – Ich bitte die Anfragestellerin, MMag. Eibinger aus der Steiermark, um die Verlesung der Anfrage.

 


Bundesrätin MMag. Barbara Eibinger (ÖVP, Steiermark): Frau Bundesministerin!

1565/M-BR/2007

„Sind bereits alle Voraussetzungen für den Übergang zum neuen staatsanwaltschaft­lich geführten Ermittlungsverfahren geschaffen?“

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Danke speziell für diese Frage, weil es uns derzeit ein sehr großes Anliegen ist, dass wir den 1. Jänner 2008 sehr gut vor-


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