BundesratStenographisches Protokoll747. Sitzung / Seite 31

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bereiten und die Umsetzung der Strafprozessreform mit diesem Tag auch tatsächlich gut gelingt.

Was hier noch zu tun war, war im Wesentlichen, die Ausbildungs- und Schulungsmaß­nahmen durchzuführen, und die laufen doch, glaube ich, zur allgemeinen Zufrieden­heit. Ich habe erst vor kurzem mit den Präsidenten der Oberlandesgerichte und der Oberstaatsanwaltschaften gesprochen, die das durchaus sehr positiv sehen.

Es sind auch alle praktischen Maßnahmen, wie zum Beispiel die Aktenbildung – der Übergang von einem gerichtlichen Akt zu einem Akt der Staatsanwaltschaft –, vor der Fertigstellung. Es wurde eine Reihe wichtiger Formulare entwickelt und den Anwen­dern zur Verfügung gestellt. Sehr wesentlich sind auch die Fortschritte bei der Schaf­fung einer elektronischen Schnittstelle zwischen der Kriminalpolizei und der Justiz, so­dass die Anzeigen auf elektronischem Weg eingebracht werden können.

Ein großer Teil der Begleitgesetzgebung – Anpassungen beim Haupt- und Rechtsmit­telverfahren, Anpassungen im StGB und im Jugendgerichtsgesetz – wird dieser Tage in Begutachtung versendet. Im Finanzstrafgesetz wurden die erforderlichen Umset­zungsarbeiten bereits abgeschlossen.

Ich darf auch hier noch ergänzend sagen, dass es natürlich insbesondere bei den Stel­lenplanverhandlungen wichtig war, zusätzlich zu den notwendigen Planstellen für Staatsanwälte auch nicht-richterliches Personal zur Verfügung stellen zu können. Das ist gelungen, und die Rückmeldungen aus den betroffenen Behörden sind auch so, dass sie sich personell ausreichend ausgestattet fühlen, um die neuen Aufgaben auch tatsächlich wahrnehmen zu können. Wir haben auch Vorsorge getroffen, dass ein Teil der Planstellen vorweg besetzt werden kann, sodass dann schon Personen da sind, die sich gut vorbereiten können.

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrätin MMag. Barbara Eibinger (ÖVP, Steiermark): Wann werden Sie dem Parlament die legislativen Maßnahmen zur Anpassung des Hauptverfahrens an das Vorverfahren vorlegen?

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Wie bereits erwähnt, wurde der Ent­wurf am 17. Juli zur Begutachtung versendet. Die Regierungsvorlage wird dem Natio­nalrat in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause, also am 27. September, vorge­legt werden.

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wir kommen zu einer weiteren Zusatzfrage von Herrn Bundesrat Giefing. – Ich bitte um die Zusatzfrage.

 


Bundesrat Johann Giefing (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Bundesminis­ter! Wird es weitere Verbesserungen im Opferschutz geben?

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Der Opferschutz ist tatsächlich auch im Zentrum unserer Arbeiten. Ich denke, dass gerade jetzt mit der neuen Notrufnum­mer und dem neuen Konzept dahinter einiges auch schon konkret verbessert werden konnte.

Was noch geplant ist: Zum einen soll Opfern, die sich am Verfahren beteiligen, die Nichtigkeitsbeschwerde gegen einen Freispruch aus dem Grund des § 281 Abs. 1 Z 4 StPO wegen eines zu Unrecht abgewiesenen Beweisantrags zukommen. Zum an­deren sollen alle Opfer, die einen Anspruch auf Prozessbegleitung haben, also auch


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