BundesratStenographisches Protokoll747. Sitzung / Seite 35

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Dieser Ottokar IV. tat aber noch ein anderes: Jung an Aussatz erkrankt – er war also unheilbar krank – und ohne Hoffnung auf Leibeserben setzte er für den Fall seines kin­derlosen Todes den Babenberger Herzog Leopold von Österreich in der berühmten Georgenberger Handfeste 1186 zum Erben ein. (Bundesrat Kneifel: In der bekannten Stadt Enns in Oberösterreich! – Heiterkeit.) – So ist es!

1192 starb dann Ottokar IV., und Leopold V. trat das steiermärkische Erbe an.

Das heißt, in den Jahren 1180 und 1186 waren Rechtsakte vollzogen worden, die die geschichtliche Entwicklung der Steiermark für immer bestimmen sollten. Einerseits för­derten sie ihre Entwicklung zur Einheit, zur steirischen Eigenart, zur steirischen Eigen­ständigkeit – Sie wissen, Steirerblut ist kein Himbeersaft, eventuell fließt in uns so ein dickflüssiges Kernöl –, andererseits bestimmten sie aber, dass die beiden Herzogtümer Österreich und Steiermark von nun an den gleichen Schicksalsweg zu gehen haben würden. – Von daher rührt wahrscheinlich auch diese steirisch-wienerische Seelenver­wandtschaft. Ich fühle mich jedenfalls in Wien sehr wohl.

Awaren, Magyaren, Türken, Kuruzzen, Franzosen – nach dem letzten Krieg Sowjets und Briten – haben die Steiermark bedroht, eingenommen oder besetzt, aber im Ver­laufe seiner Geschichte hat das Land immer wieder am Aufschwung der vorhergehen­den Jahre anknüpfen können.

Über all diese Stürme hinweg aber blieb – darauf sind wir sehr stolz – die Mannigfaltig­keit der steirischen Landschaft gleich. Franz Nabl hat diese – nämlich diese steirische Landschaft – treffend charakterisiert, und mit seiner Schilderung soll auch diese An­trittsrede enden. Nabl meint:

„Man könnte sich versucht fühlen, die Steiermark eine Landschaftssymphonie zu nen­nen. Und auf den ersten Blick schiene es leicht, dieses schöne Land in vier Sätze zu gliedern, wie eine richtige Symphonie sie haben soll, in ein Allegro, in ein Adagio, ein Scherzo und ein Presto. Die anmutig bewegte Mitte des Landes fügte sich gut in den ersten Satz ein, der tiefe, ergreifende Ernst der Niederen Tauern in den zweiten, das fröhliche Weinland in den dritten, und die scharfen Gefälle der Mur in ihrem Oberlauf, der Enns im Gesäuse – gäbe das nicht am Ende ein Presto oder gar Prestissimo? Doch wenn man näher zuschaute, dann stimmte das Bild freilich nicht ganz, dann er­blickte man in jedem einzelnen Satz auch Teile der anderen, und zuletzt müßte man erkennen, daß der freie, ungebundene Schwung und Fluß der Landschaft sich so we­nig wie das Wesen der Menschen in ein starres Bett zwängen, auf eine Formel bringen lässt ... Vielleicht darf man aber gerade darum mit gutem Gewissen sagen, daß kein anderes Gebiet Österreichs eine so unerschöpfliche Vielfalt von Erscheinungen und Reizen in sich einschließt wie gerade dieses Land.“ – Danke schön. (Allgemeiner Bei­fall.)

10.13

Ankündigung einer Erklärung des Landeshauptmannes der Steiermark
gemäß § 38 Abs. 3 der Geschäftsordnung

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Meine Damen und Herren! Ich gebe nun bekannt, dass der Herr Landeshauptmann der Steiermark Mag. Franz Voves seine Absicht be­kundet hat, eine Erklärung gemäß § 38 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates zum Thema „Regionext – die steirische Antwort auf den Standortwettbewerb in Euro­pa“ abgeben zu wollen. – Von der Geschichte in die Zukunft.

Bevor ich dem Herrn Landeshauptmann das Wort erteile, gebe ich darüber hinaus bekannt, dass mir ein schriftliches Verlangen von 5 Bundesräten im Sinne des § 38


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