fall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.) Und mit letztklassigen Aussagen, glaube ich, beschäftigen wir uns hier nicht.
In diesem Haus herrscht aber spätestens seit der Bad Gasteiner Konferenz nicht nur weitgehende Übereinstimmung über die Notwendigkeit eines solchen Reformschrittes. Auch inhaltlich hat man auf Basis der von Bundespräsidenten Heinz Fischer und Professor Pelinka ausgearbeiteten Reformvorschläge im Wesentlichen zu folgenden Lösungsansätzen weitgehende Übereinstimmung erzielt:
Der Bundesrat könnte, ohne dadurch eine Blockade der Verfassungsgesetzgebung wahrscheinlich zu machen, mit einem substantiellen Vetorecht bei allen Verfassungsgesetzen ausgestattet werden. – Übereinstimmung.
Das ritualisierte Einspruchsverfahren beim Bundesrat in Fragen der einfachen Gesetzgebung sollte, wenn es nach dem Bundesrat geht, in der bisherigen Form abgeschafft und ein Einspruchsverfahren nur dann durchgeführt werden, wenn dies von der Mehrheit der Bundesräte eines Landes oder bundesländerübergreifend von mindestens vier Bundesräten verlangt wird. – Ich glaube, da gab es auch Übereinstimmung.
Gewünscht wird auch die Einrichtung eines Ständigen Ausschusses des Bundesrates, ähnlich dem Hauptausschuss des Nationalrates, dem unter anderem das Recht zustünde, auch während des Verfahrens oder vor dem Verfahren im Nationalrat eine Stellungnahme zu einer Vorlage abzugeben. Da könnte man auch entsprechende Aufmerksamkeit erzeugen.
Der Rechnungshofpräsident und die Volksanwälte sollten von der Bundesversammlung, das heißt unter Beteiligung des Bundesrates, gewählt werden.
Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes könnten je zur Hälfte vom Nationalrat und Bundesrat gewählt werden.
Hoch an der Zeit ist es wohl – und da gibt es auch Übereinstimmung –, das Teileinspruchsrecht des Bundesrates bei Sammelgesetzen zu verwirklichen.
Das waren im Wesentlichen doch entscheidende und übereinstimmende Vorschläge.
Einen gewaltigen Entwicklungsschub würde der österreichische Föderalismus nach meinem Geschmack aber wohl dadurch erfahren, wenn dem Bundesrat bei Gesetzen mit finanziellen Auswirkungen auf die Länder ein substantielles Veto zugestanden würde. Wenn dadurch zwar das „Legitimitätsmonopol des Nationalrates“, wie Professor Pelinka meint, angekratzt, sage ich, und der Nationalrat in seinen Entscheidungen blockiert würde, so meine ich doch, dass eine wirksame Durchsetzung von Länderinteressen ohnehin nicht ganz schmerzfrei über die Bühne zu bringen sein wird.
Meine Damen und Herren! Jedenfalls sollten wir uns weiterhin gemeinsam bemühen, den österreichischen Föderalismus aus seiner, wie Pelinka meint, „Versteinerung“ herauszuführen und so nicht nur die Legitimität des Bundesstaates, sondern auch die der österreichischen Demokratie zu untermauern.
Um doch noch auf ein paar historische Eckdaten der Steiermark zurückzukommen: 1980 war nicht nur das Gedenkjahr zur 25. Wiederkehr der Staatsvertragsunterzeichnung, sondern auch für die Geschichte der Steiermark ein Jubeljahr: 800 Jahre Steiermark.
Markgraf Ottokar IV., der Letzte aus dem Stamme der Traungauer, erwirkte im Jahre 1180 von seinem Oheim Kaiser Friedrich Barbarossa – Sie sehen, die Steiermark hat schon immer eine berühmte Verwandtschaft gehabt – die Erhebung der Steiermark zum rechtlich schon im 12. Jahrhundert durchaus als Einheit anerkannten Herzogtum.
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