BundesratStenographisches Protokoll747. Sitzung / Seite 34

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fall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.) Und mit letztklassigen Aussagen, glaube ich, beschäf­tigen wir uns hier nicht.

In diesem Haus herrscht aber spätestens seit der Bad Gasteiner Konferenz nicht nur weitgehende Übereinstimmung über die Notwendigkeit eines solchen Reformschrittes. Auch inhaltlich hat man auf Basis der von Bundespräsidenten Heinz Fischer und Pro­fessor Pelinka ausgearbeiteten Reformvorschläge im Wesentlichen zu folgenden Lö­sungsansätzen weitgehende Übereinstimmung erzielt:

Der Bundesrat könnte, ohne dadurch eine Blockade der Verfassungsgesetzgebung wahrscheinlich zu machen, mit einem substantiellen Vetorecht bei allen Verfassungs­gesetzen ausgestattet werden. – Übereinstimmung.

Das ritualisierte Einspruchsverfahren beim Bundesrat in Fragen der einfachen Gesetz­gebung sollte, wenn es nach dem Bundesrat geht, in der bisherigen Form abgeschafft und ein Einspruchsverfahren nur dann durchgeführt werden, wenn dies von der Mehr­heit der Bundesräte eines Landes oder bundesländerübergreifend von mindestens vier Bundesräten verlangt wird. – Ich glaube, da gab es auch Übereinstimmung.

Gewünscht wird auch die Einrichtung eines Ständigen Ausschusses des Bundesrates, ähnlich dem Hauptausschuss des Nationalrates, dem unter anderem das Recht zu­stünde, auch während des Verfahrens oder vor dem Verfahren im Nationalrat eine Stellungnahme zu einer Vorlage abzugeben. Da könnte man auch entsprechende Auf­merksamkeit erzeugen.

Der Rechnungshofpräsident und die Volksanwälte sollten von der Bundesversamm­lung, das heißt unter Beteiligung des Bundesrates, gewählt werden.

Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes könnten je zur Hälfte vom Nationalrat und Bundesrat gewählt werden.

Hoch an der Zeit ist es wohl – und da gibt es auch Übereinstimmung –, das Teilein­spruchsrecht des Bundesrates bei Sammelgesetzen zu verwirklichen.

Das waren im Wesentlichen doch entscheidende und übereinstimmende Vorschläge.

Einen gewaltigen Entwicklungsschub würde der österreichische Föderalismus nach meinem Geschmack aber wohl dadurch erfahren, wenn dem Bundesrat bei Gesetzen mit finanziellen Auswirkungen auf die Länder ein substantielles Veto zugestanden würde. Wenn dadurch zwar das „Legitimitätsmonopol des Nationalrates“, wie Professor Pelinka meint, angekratzt, sage ich, und der Nationalrat in seinen Entscheidungen blo­ckiert würde, so meine ich doch, dass eine wirksame Durchsetzung von Länderinteres­sen ohnehin nicht ganz schmerzfrei über die Bühne zu bringen sein wird.

Meine Damen und Herren! Jedenfalls sollten wir uns weiterhin gemeinsam bemühen, den österreichischen Föderalismus aus seiner, wie Pelinka meint, „Versteinerung“ he­rauszuführen und so nicht nur die Legitimität des Bundesstaates, sondern auch die der österreichischen Demokratie zu untermauern.

Um doch noch auf ein paar historische Eckdaten der Steiermark zurückzukommen: 1980 war nicht nur das Gedenkjahr zur 25. Wiederkehr der Staatsvertragsunterzeich­nung, sondern auch für die Geschichte der Steiermark ein Jubeljahr: 800 Jahre Steier­mark.

Markgraf Ottokar IV., der Letzte aus dem Stamme der Traungauer, erwirkte im Jah­re 1180 von seinem Oheim Kaiser Friedrich Barbarossa – Sie sehen, die Steiermark hat schon immer eine berühmte Verwandtschaft gehabt – die Erhebung der Steiermark zum rechtlich schon im 12. Jahrhundert durchaus als Einheit anerkannten Herzogtum.

 


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