BundesratStenographisches Protokoll747. Sitzung / Seite 110

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tung im öffentlichen Dienst. Das wünschen sich auch die Bürgerinnen und Bürger: eine Verwaltung, die effizient, kostengünstig für die Interessen der Bürgerinnen und Bürger eintritt.

Eine Voraussetzung für eine effiziente Verwaltung ist die Zufriedenheit der Mitarbeite­rinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst. Daher hat die Novelle auch die Aufgabe, die Motivation der Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu steigern, denn ich gehe da­von aus, dass motivierte Beschäftigte auch bessere Leistungen erbringen, wovon alle in diesem Land profitieren.

Ich möchte nur noch ein paar Punkte erwähnen. Angeschnitten wurde ja bereits, wel­che die positiven Veränderungen der Dienstrechts-Novelle sind. Ich möchte diese in Überschriften noch einmal kurz aufzeigen.

Ein ganz wesentlicher Punkt auch in meinen Augen ist mehr Gerechtigkeit und mehr Chancen für Frauen im öffentlichen Dienst. Es sind zwei Punkte, nämlich die Aus­schreibungstexte mit der Gewichtung der erforderlichen Kenntnisse und die paritäti­sche Besetzung der Bewertungskommissionen, um Frauen bessere Chancen für die Karriere im öffentlichen Dienst zu geben.

Mein Rezept, vor allem bei der Ausschreibung, heißt also mehr Transparenz. Das wird dazu führen, dass bei Ausschreibungen Vermutungen oder gar Verdächtigungen hint­angestellt werden können und dass man, wenn man den Eindruck hat, dass man nicht zu seinem Recht gekommen ist und das Gleichbehandlungsgesetz nicht eingehalten wurde – nämlich die Bevorzugung von Frauen bis zur Erreichung der 40-Prozent-Quo­te –, leichter die Möglichkeit hat, das auch zu beweisen, und damit auch das Gesetz mit Leben erfüllt wird.

Mit dieser Dienstrechts-Novelle haben wir, wenn Sie sie heute beschließen, die Mög­lichkeit, dass ausschließlich männlich besetzte Bewertungskommissionen in Zukunft der Vergangenheit angehören, weil in der Novelle die Regelung enthalten ist, dass in Zukunft eine Frau vertreten sein muss. Nachdem wir im öffentlichen Dienst zwei Ver­treter nominieren, bedeutet das halbe-halbe bei der Besetzung.

Ein zweiter mir ganz wichtiger Punkt sind die flexibleren Arbeitszeiten auf Wunsch der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Aber dieses Sabbatical ist ausschließlich möglich, wenn die Beschäftigten im öffentlichen Dienst das für sich in Anspruch nehmen möch­ten, sich sozusagen eine Auszeit nehmen wollen, wofür auch immer – ob das für die persönliche Regeneration oder für die Fortbildung ist, entscheiden die Beschäftigten. Diese Möglichkeit einer flexibleren Arbeitszeitgestaltung soll eben auch ein Beitrag da­zu sein, eine höhere Mitarbeiterzufriedenheit zu erreichen.

Dritter Punkt: die Ausdehnung der Pflegefreistellung. Ich glaube, dass wir damit, ähn­lich wie beim Handy-TV, einer gesellschaftlichen Entwicklung nicht länger hinterher hinken. Wir wissen, es gibt so etwas wie Patchwork-Familien, es gibt neue Familienfor­men, und die sollten wir auch dienstrechtlich berücksichtigen. Für im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder soll auch der nicht leibliche Elternteil der Kinder in Zukunft die Möglichkeit bekommen, die Kinder im Krankheitsfall zu betreuen.

Vierter Punkt – auch von vielen angesprochen –: Universitäts- und Fachhochschul-Ab­solventInnen werden dienstrechtlich gleichgestellt. Das halte ich für einen sehr wesent­lichen Schritt. Wir werden damit in diesem Bereich auch europäische Standards errei­chen.

Es ist mir wichtig, im Zusammenhang mit der militärischen Ausbildung zu sagen, dass hier ein wichtiger Unterschied besteht. Die Militärakademie wird jetzt eher zurückgefah­ren, auch die Dauer der Ausbildung, es findet hier eine Umstrukturierung statt, sodass sie nur mehr einem Bakkalaureats-Abschluss gleichgestellt wird, und der akademische


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