BundesratStenographisches Protokoll747. Sitzung / Seite 109

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ter- und fortbilden können, auch Zusatzqualifikationen erreichen können. Auch in die­sem Zusammenhang stellt die Novelle natürlich einen Fortschritt dar, wobei aber ange­merkt werden muss, dass das Problem auch hier woanders liegt, nämlich bei den Pä­dagogischen Hochschulen. LehrerInnen ist es mehr oder weniger untersagt, an ihrer eigenen Fachhochschule eine Graduierung zu erlangen, die universitäre Werte dar­stellt. Das wurde 2005 nicht eingeführt, und daran leiden wir in jeder beliebigen Rich­tung.

Bildung ist grundsätzlich auch eine Voraussetzung für den Wirtschaftsstandort Ös­terreich, und die Ausbildung der LehrerInnen darf nicht universitär sein, aus welchen Gründen auch immer, nämlich noch dazu, jetzt muss ich wirklich differenzieren, eines Teils der LehrerInnen, nämlich der PflichtschullehrerInnen – der AHS-Lehrer wird ja universitär ausgebildet. Das ist eine ganz kuriose Sache: Er unterrichtet in derselben Stufe, erste bis vierte Klasse, unter denselben Bedingungen, verdient etwas anderes, hat eine grundsätzlich andere Ausbildung, hat grundsätzlich bessere Perspektiven. Eine Angleichung ist hier nicht erfolgt.

All diese Dinge ziehen sich ja weiter, man muss das nur gedanklich weiterentwickeln. Fähigkeiten, Fachrichtungen, die in der Wirtschaft dann abgehen, Facharbeiter zum Beispiel, hängen ja auch mit diesem Bildungssystem zusammen. Aber da wird dem Bil­dungsgedanken anscheinend kein hoher Stellenwert beigemessen, denn von diesem Facharbeitermangel hat man schon in den neunziger Jahren gewusst, reagiert hat man darauf aber wenig oder kaum.

Diese Dienstrechts-Novelle – ich komme zum Schluss – beinhaltet wichtige, aber klei­ne Weichenstellungen. Das Element des Verharrens, das wir in den vergangenen Jah­ren erleben mussten, ist ein wenig unbedeutender geworden. Die reaktionäre Bewe­gung hat eine kleine vorwärts gerichtete Brise bekommen. Diese Novelle wird von vie­len kleinen Wellen getragen. Auf einen kräftigen Wind, der uns zu neuen Ufern führen wird, warten wir noch. (Beifall bei den Grünen. – Bundesrat Breiner – das Rednerpult verlassend –: Die Frage ist: Wie lange? – Bundesministerin Bures: Die Frage ist: Was wären die großen Erfolge ohne die kleinen?)

15.11


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Frau Bundesministerin Bures das Wort. – Bitte.

 


15.11.33

Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst Doris Bures: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich über die Ausführungen, die vorangehend gemacht wurden. Man hat ein bisschen das Ge­fühl, es zieht eine neue Zeit durchs Land, denn die ersten beiden Rednerinnen haben gleich zu Beginn und als Hauptpunkt der positiven Bewertung dieser Dienstrechts-Novelle die für Frauen so wichtigen Aspekte hervorgehoben. Das erfreut natürlich das Herz einer Frauenministerin ganz besonders.

Es ist so, dass wir sehr gute gesetzliche Rahmenbedingungen haben, wie zum Beispiel das Gleichbehandlungsgesetz im Bundesdienst, dass wir aber offensichtlich noch die Instrumente schärfen müssen, damit Gleichbehandlung auch tatsächlich zum Durch­bruch kommt. Genau das ist einer der wesentlichen Punkte, die ich mit dieser Dienst­rechts-Novelle erreichen möchte, nämlich sozusagen die Instrumente ein bisschen schärfen, damit gute rechtliche Bestimmungen zum Durchbruch kommen.

Ich glaube, es liegt ein, wie wir auch in der Diskussion gehört haben, wirklich ausgewo­genes Gesetz, eine ausgewogene Novelle vor. Es geht uns darum, einem gemeinsa­men Ziel ein Stück näher zu kommen, nämlich einer modernen und effizienten Verwal-


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