BundesratStenographisches Protokoll747. Sitzung / Seite 118

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tun haben, nämlich von den Bauern und Bäuerinnen. (Beifall bei der ÖVP. – Ironische Heiterkeit und Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Dann schauen wir uns einmal die privaten Tierhalter an, welche die Tiere nicht als Nutztiere, sondern nur zum privaten Vergnügen halten, ob dort alles in Ordnung ist! – Ich glaube, gerade in der Landwirtschaft achtet man sehr viel stärker darauf, die Tiere wirklich gut zu halten, denn eine Kuh gibt nur dann Milch, wenn sie auch gut gehalten wird. Daher legen die Bauern natürlich sehr viel Wert darauf, dass die Tiere gut gehal­ten werden. Ich glaube, in diesem Punkt sind wir uns alle einig: Wir wollen gesunde, qualitativ hochwertige Nahrungsmittel, bei denen auch die Rückverfolgbarkeit der Her­kunft möglich ist, und das natürlich auch zu günstigen Preisen. (Zwischenruf des Bun­desrates Schennach.)

All diese Anforderungen erfüllen unsere Bauern tagtäglich, und wir in der Politik haben die Aufgabe, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Bauern alle wichtigen Punkte erfüllen und natürlich auch ihren Lebensunterhalt verdienen können.

Wenn wir heute das Tiertransportgesetz beschließen, so nehmen wir einerseits eine Anpassung der EU-Verordnung vor. Andererseits gab es im Vorfeld und gibt es noch heute zu dem Gesetz große Diskussionen, denn dieses Gesetz soll den artgerechten Umgang der Tiere zum Ziel haben, gleichzeitig soll es für unsere Bauern und unsere Unternehmen aber auch praktikabel sein. Wir wollen nämlich weiterhin garantieren, dass wir heimisches Fleisch in den Verkaufsläden vorfinden.

Tiertransport ist unumgänglich. Wie Sie schon angesprochen haben, brauchen die Schlachthöfe eine gewisse Auslastung, damit sie wirtschaftlich sind, und daher gibt es in vielen abgelegenen Gebieten keine Schlachthöfe mehr. Ich sehe mir jetzt zum Bei­spiel nur meine Region, nämlich das Waldviertel, an: Wir wollen dort gesunde Tiere biologisch produzieren. Dadurch kommt es natürlich auch zu einer gewissen Fahrtzeit, bis die Tiere eingesammelt sind und zum nächsten Schlachthof kommen. Wir wollen, wie gesagt, das Fleisch dieser Tiere in den Verkaufsläden vorfinden, weil wir wissen, wie sie gefüttert werden und woher sie kommen. Es ist nicht in unserem Sinn, dort nur Fleisch aus Brasilien und Argentinien zu listen.

Wir haben in Österreich im Jahr 2005 ein Tierschutzgesetz geschaffen, das ein Muster­gesetz ist. Und auch das Tiertransportgesetz regelt, dass die Tiere keinem unnötigen Stress unterliegen, bis sie zum nächsten Schlachthof kommen. Tiertransport muss nämlich nicht immer mit Tierleid verbunden sein, wie es heute hier dargestellt wurde. (Bundesrat Wiesenegg: Tiertransport ist immer mit Tierleid verbunden!) – Nein!

Wir wollen kein Tierleid, und wir sind stets bemüht, Tierschutz auch in der Praxis zu le­ben. Ein Eckpunkt dieses Gesetzes ist die Transportdauer von viereinhalb Stunden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Dauer auf achteinhalb Stunden erhöht werden. Weiters bekommen all jene einen Befähigungsnachweis, die ihn bereits jetzt hatten, und zwar auf unbürokratische Weise. Die Zulassung der Transportunternehmen ist auf fünf Jahre vorgesehen, und sie wird um fünf Jahre verlängert, wenn keine maß­geblichen Verstöße vorliegen.

Dieses Gesetz steht aber auch für vermehrte Kontrollen, das haben wir gestern schon gehört: Es wird doppelt so viel kontrolliert wie bis jetzt. Und natürlich ist auch Seuchen­prävention ein wichtiger Punkt. Wie ich schon angeführt habe, wird zudem der Tier­schutzrat aufgewertet.

Abschließend gesagt: Dieses Tiertransportgesetz ist ein Gesetz zum Wohle unserer Tiere und für die Qualität unserer Lebensmittel, und es ist auch in der Praxis vollzieh­bar. Daher stimmen wir diesem Gesetz zu, und ich hoffe, Sie auch! (Beifall bei der ÖVP.)

15.53

 


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