BundesratStenographisches Protokoll747. Sitzung / Seite 117

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Im selben Gesetz werden auch die Befugnisse des Tierschutzrates eingeschränkt. Die­sem Tierschutzrat, der einen anderen Zugang zur Tierhaltung und zum Tiertransport hat, werden Kompetenzen entzogen, und diese Kompetenzen werden dem Landwirt­schaftsministerium, der Landwirtschaftskammer, der Forschungsanstalt Gumpenstein und den Agrarlandesräten untergeordnet. Das heißt, die freie, unabhängige Organi­sation wird eingestellt. Man könnte sagen: Alles, was lästig ist, wird einfach abge­schafft. – Ich meine: Das kann es doch eigentlich nicht wirklich sein!

Das Tierschutzgesetz und das Tiertransportgesetz berühren zutiefst ethische Fragen. Wir haben es heute schon von meinem Vorredner gehört. – Wie gehen wir wirklich mit lebenden Tieren um? Sie sind unsere Nahrungsquelle, und ich weiß wirklich nicht, wa­rum man Tiere schlecht behandeln muss, noch dazu, da das auch nicht im Interesse unserer Bauern und Bäuerinnen sein kann! Wir sollten stolz darauf sein, dass wir in Österreich eine qualitativ hohe Landwirtschaft haben, die durchaus bemüht ist, die Pro­dukte – gerade im Gegensatz zur industrialisierten Landwirtschaft mancher unserer Nachbarländer und auch der EU-Länder – in bester Qualität auf den Markt zu bringen.

Dabei wäre es durchaus einfach, dem durch mehr Schlachtbetriebe Einhalt zu gebie­ten, denn damit verringern sich die Transportwege. Das Problem ist mit kurzen Trans­portzeiten zu beseitigen, und hinzu kommt noch der Aspekt, dass das die Kleinstruktu­ren durchaus fördern würde. All das, was uns hier vorliegt, weist aber in eine ganz an­dere Richtung, da nicht das Gesetz die Grundlagen darstellt, sondern die Ausnahmen ausschlaggebend sind. Die Ausnahmen sind hier tatsächlich die großen Probleme.

Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass die VertreterInnen der Landwirtschaft die­sem Gesetz mit diesen Ausnahmen zustimmen können!

Einem Gesetz, das den Grundprinzipien unseres Rechtssystems widerspricht, das für niemanden Verbesserungen vorsieht und das gegen das ethische Empfinden gerichtet ist, stimmen wir nicht zu. (Beifall bei den Grünen sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)

15.46


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Diesner-Wais.

 


15.46.44

Bundesrätin Martina Diesner-Wais (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren des Bundesrates! Ich bin ein biss­chen verwundert über meine Vorredner.

Wenn Herr Kollege Wiesenegg sagt, das Gesetz ist unzureichend, dann wundert mich das vor allem in Anbetracht dessen, dass Bundeskanzler Gusenbauer, der ja auch der SPÖ-Fraktion angehört, Inserate schalten lässt, in welchen steht, dass dieses Gesetz ein Meilenstein ist und dass er es sehr befürwortet. (Zwischenruf des Bundesrates Wiesenegg.) Darüber bin ich wirklich ein bisschen verwundert! (Bundesrat Schen­nach: Er hat es nicht gelesen!) Ach so, er hat es nicht gelesen! Dann werden wir es ihn eben lesen lassen! (Bundesrat Stadler: Haben Sie nie eine eigene Meinung?) Oh ja! (Bundesrat Stadler: Verbreiten Sie jetzt Ihre eigene Meinung, oder ist das aufge­schrieben?)

Wenn dann noch gesagt wird, das Gesetz ist eigentlich nicht mit der EU-Richtlinie kon­form, dann kann ich nur dazu sagen: Das Gesetz stellt sogar eine Verschärfung dar, denn laut EU-Richtlinie sind die Fahrt- und Transportzeiten wesentlich länger! (Zwi­schenrufe bei der SPÖ.)

Der Tierschutzrat wird in diesem Gesetz aufgewertet. Außerdem möchte ich Ihnen noch etwas sagen: Tierschutz wird nicht von jenen am Schreibtisch betrieben, die nur schreien, sondern Tierschutz wird draußen von jenen betrieben, die mit den Tieren zu


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