BundesratStenographisches Protokoll747. Sitzung / Seite 116

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finanziellen Mittel geht (Zwischenrufe bei der ÖVP), um Kühlwägen und dergleichen zu bezahlen.

Wenn nun in Österreich erfreulicherweise die Tiertransportdauer von viereinhalb Stun­den gesetzt wird, ist doch die Ausnahmeregelung – und Kollege Kampl hat das bereits angeschnitten – zur Verlängerung der Transportdauer nicht explizit, was alles zu ge­schehen hat, und dies noch regional festgelegt.

Meine geschätzten Damen und Herren! Natürlich ist die österreichische Regelung ge­genüber der EU mit bis zu 29 Stunden positiv, jedoch kein Grund für uns, die Hände in dieser Sache des Tierschutzes in den Schoß zu legen. Im Gegenteil, wir werden daran arbeiten müssen, generell in der EU, aber auch weltweit, meine geschätzten Damen und Herren, wenn es schon notwendig ist, tiergerechte Bedingungen zu schaffen. So­mit ist es unsere Aufgabe, vielleicht schon im Herbst in dieser Richtung parlamenta­risch tätig zu sein.

Ich sehe somit, Frau Minister, in diesem Gesetz keinen Meilenstein gegenüber unse­ren Tieren und zu deren Schutz. Daher kann ich schon aus ethischen Gründen diesem Gesetz nicht zustimmen, weil es die Problematik nicht löst. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)

15.39


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Breiner. – Bitte.

 


15.39.32

Bundesrat Franz Breiner (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Kollege Wiesenegg hat eigentlich vieles von dem vorweggenommen, was ebenso unsere Bedenken sind. Ich muss sagen, ich verstehe ihn hier sehr gut.

Der einzige Teil, der unsere Sympathie findet, ist, dass der Tierschutz-Ombudsmann Parteienstellung bekommt.

Nun eine kleine Anmerkung am Rande: Wir haben gerade vorhin über die gender­gerechte Sprachregelung gesprochen, die versagt wurde. Das ist aber nur das kleinere Übel. Das größere Übel dieses Gesetzes ist, dass es unserer Meinung nach nicht EU-konform ist. Gesetze, die nicht den EU-Richtlinien entsprechen und nicht mit der öster­reichischen Bundesverfassung übereinstimmen, hat es in den vergangenen Jahren ja schon mehrere gegeben. Solche Gesetze wurden immer wieder aufgehoben, anschei­nend hat sich aber gerade in diesem Punkt auch jetzt nichts geändert!

Ich meine, dass wir hier im Hohen Haus die Gesetzeskompetenz in diesem Land ha­ben und dass nicht die Gerichte und Einsprüche die Gesetze so machen sollten, wie sie letztlich sein sollten. Wir sollten Gesetze machen, die sowohl unserer Verfassung, aber auch den EU-Richtlinien entsprechen.

Diese Problematik finden wir auch bei den Transportzeiten. In Österreich – so steht es im neuen Tiergesetz – dürfen Tiere nur 4,5 Stunden lang am Stück transportiert wer­den. Das ist an und für sich eine ganz gute Regelung. Es gibt aber Ausnahmen, und zwar erstens aus geografischen Gründe, zweitens aus strukturelle Gründen und drit­tens im Fall, dass bestehende Verträge dagegen sprechen. Das heißt, wir verabschie­den heute eine neue gesetzliche Regelung, die eigentlich nur so vor Ausnahmen strotzt und die durchlöchert ist. Die gesetzliche Regelung mit den 4,5 Stunden, die wir beschließen, wird höchstwahrscheinlich gar nicht zum Tragen kommen, und es kann doch nicht Sinn eines Gesetzes sein, dass wir schon von vornherein eine Aushöhlung mitbeschließen! Noch dazu ist eine Konsequenz dieses Gesetzes Tierquälerei und Missbrauch von Tieren.

 


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