BundesratStenographisches Protokoll747. Sitzung / Seite 120

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Im Übrigen tut mir in diesem Gesetzestext sehr weh, dass überall vom Bundesminister und von den Tierschutz-Ombudsmännern die Rede ist. Es gibt nämlich auch Frauen unter den Tierschutz-Ombudsmännern. Ich glaube, Sie sind auch eine Frau! Ich finde es schade, dass das gerade bei Ihnen geschieht. (Zwischenruf der Bundesrätin Gans­terer.) Ich weiß ja nicht, wie das passieren konnte, aber Ihnen hätte ich das wirklich nicht zugetraut. Bei Ihnen hätte ich erwartet, dass es gegendert ist, ehrlich! (Zwischen­ruf des Bundesrates Bader.)

Jedenfalls werden die Tierschutzratmitglieder jetzt entsendet und dann von der Minis­terin bestellt. Das heißt, es gibt einen Schritt dazwischen, und die Ministerin muss be­stellen. Weiters ist, im Gegensatz zu früher, die Bestellung nach fünf Jahren zu Ende beziehungsweise kann die Ministerin auch abberufen, was bisher auch nicht möglich war. Natürlich muss man eine Abberufung begründen, aber man kann abberufen, was bisher nicht möglich war, und das ist meiner Meinung nach ein Zeichen des Misstrau­ens gegenüber diesem Tierschutzrat.

Ein weiteres Zeichen von Misstrauen gegenüber diesem Tierschutzrat ist auch, dass im Gesetz festgeschrieben ist, dass die Kommunikation nach außen über das vom Mi­nisterium beigestellte Sekretariat laufen muss. Das verstehe ich auch nicht ganz, denn das hat ja offenbar bisher auch funktioniert. (Bundesrat Bader: Das dient zur Unterstüt­zung!) – Man kann es als Unterstützung sehen. Man kann es aber auch, wenn man will, als Misstrauen auslegen.

Der Tierschutzrat war eine der wichtigsten Neuerungen im letzten Tierschutzgesetz, und dieser Tierschutzrat wird jetzt in einer gewissen Form entmündigt. Diese Entmün­digung stellen nicht nur wir fest, sondern diese Entmündigung stellen auch die Arbeiter­kammer, die Veterinärmedizinische Uni und die Tierärztekammer fest. Den Österrei­cherinnen und Österreichern ist der Tierschutz ein wichtiges Anliegen. Uns ist der Tier­schutz auch ein wichtiges Anliegen, und es ist uns auch ein wichtiges Anliegen, dass die Einhaltung dieses Tierschutzgesetzes weiterhin möglichst unabhängig und seriös überprüft wird.

Deshalb werden wir dieser Entmündigung des Tierschutzrates nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)

15.59


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Jany. – Bitte.

 


15.59.34

Bundesrat Reinhard Jany (ÖVP, Burgenland): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Frau Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Mit dem Tiertransportgesetz wird die bestehende EG-Verordnung, die mit 5. Jänner 2007 erlassen wurde, ersetzt.

Herr Kollege! Die Eckpunkte dabei sind Meilensteine, die Festlegung der Dauer der Tiertransporte, die Zulassung der Transportunternehmen und die Ausstellung von Be­fähigungsnachweisen. Es wird dadurch verhindert, dass Tiere quer durch Europa transportiert werden. Es kann nicht jeder x-Beliebige Tiere transportieren. Jene Perso­nen, die Tiere transportieren, müssen in Zukunft einen Schulungsnachweis erbringen. Also eine bessere Ausbildung für jene Personen, die sich mit dem Tiertransport be­schäftigen.

Es ist eine innerösterreichische Höchstbeförderungsdauer bei Schlachttiertransporten von 4,5 Stunden bis zum nächstgelegenen Schlachthof vorgesehen. Im Hinblick auf die Struktur der heimischen Landwirtschaft und auf die geographischen Gegebenheiten besteht die Möglichkeit, nach 45-minütiger Pause den Transport von Tieren weitere vier Stunden fortzusetzen. Dies soll es Bergbauern auf entlegenen Höfen und auch


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